Wie wird die Dividende besteuert?

Grundsätzlich sind Dividenden einer Genossenschaft nach § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG steuerpflichtig. Die Steuerpflicht wird durch den Kapitalertragssteuerabzug vollzogen, den die GLS Gemeinschaftsbank eG nach den gesetzlichen Vorgaben vornehmen muss. Nach heutiger Rechtslage wird von der Brutto-Dividende die Kapitalertragssteuer in Höhe von 25%, der Solidaritätszuschlag sowie eventuelle Kirchensteuer abgezogen. Das Ergebnis, die Netto-Dividende, steht dann zur Auszahlung an das jeweilige Mitglied zur Verfügung. Vom Steuerabzug kann die Gesellschaft ganz oder teilweise Abstand nehmen wenn das Mitglied einen Freistellungsauftrag erteilt hat und dieser noch nicht ausgeschöpft worden ist oder das Mitglied eine NV-Bescheinigung oder einen Freistellungsbescheid vorgelegt hat.

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