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Allgemeine Geschäftsbedingungen
Unsere allgemeinen Geschäftsbedinungen können Sie im PDF Format herunterladen. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die gesamte Geschäftsverbindung zwischen dem Kunden und den inländischen Geschäftsstellen der Bank (im Folgenden Bank genannt). Daneben gelten für einzelne Geschäftsbeziehungen (zum Beispiel für das Wertpapiergeschäft, den Zahlungsverkehr und für den Sparverkehr) Sonderbedingungen, die Abweichungen oder Ergänzungen zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthalten; sie werden bei der Kontoeröffnung oder bei Erteilung eines Auftrages mit dem Kunden vereinbart.
Zum Herunterladen
Thema | Titel | Wofür brauchen Sie das? | Formulare und Infos |
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AGB | Allgemeine Geschäftsbedingungen | Die AGB regeln die Geschäftsbeziehungen zwischen Kund*in und GLS Bank. | Download (pdf | 274 KB) (Letzte Aktualisierung - 26.04.2024) |
Preisleistungsverzeichnis | Preis- und Leistungsverzeichnis für Bestandskund*innen | Im Preis- und Leistungsverzeichnis sind die Preise für Dienstleistung im standardisierten Geschäftsverkehr zusammengefasst. Für alle, die bis 31.12.2023 Kund*in der GLS Bank geworden sind. | Download (pdf | 643 KB) (Letzte Aktualisierung - 22.04.2024) |
Fragen & Antworten
Nach den bisherigen Regelungen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen galt bei Änderungen der AGB Ihre Zustimmung als erteilt, wenn Sie uns Ihre Ablehnung zu den Ihnen mit einem Vorlauf von mindestens zwei Monaten angebotenen Änderungen vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens nicht angezeigt haben.
Mit einem Urteil vom 27. April 2021 hat der Bundesgerichtshof diesen Änderungsmechanismus für unwirksam erklärt. Die BaFin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht) hat anknüpfend an das Urteil gegenüber allen Banken ihre Erwartung erklärt, alle Kundinnen und Kunden über die Entscheidung des BGH und dessen Auswirkungen zu informieren und deren Zustimmung zu den AGB einzuholen, um die Vertragsverhältnisse im Interesse der Rechtssicherheit auf eine wirksame Grundlage zu stellen. Wir benötigen daher Ihre aktive Zustimmung zu allen Geschäftsbedingungen der Bank (Allgemeine Geschäftsbedingungen und produktbezogene Vereinbarungen), um auch zukünftig eine reibungslose Geschäftsbeziehung führen zu können.
Mit den vorgenommenen Anpassungen in unseren bestehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) setzen wir insbesondere die Anforderungen und Vorgaben zum Zustimmungsprozess aus dem BGH Urteil vom 27. April 2021 um.
Ganz einfach und bequem im Online-Banking: Loggen Sie sich hierzu im GLS Onlinebanking mit ihrem VR Netkey/ Alias und Ihrer PIN ein. Hier erscheint eine Seite für Ihre Zustimmung. Laden Sie die dort zur Verfügung gestellten Dokumente zum Lesen und zur Aufbewahrung herunter. Anschließend wählen Sie den Button „Zustimmen“. Unabhängig davon wie viele Produkte Sie bei der GLS Bank führen, müssen Sie den Prozess nur ein Mal für Ihre gesamte Kundenbeziehung durchlaufen.
Übrigens: Die heruntergeladenen Unterlagen stellen wir zusätzlich automatisch in Ihr Online-Postfach ein.
Nein, das geht leider nicht.
Wir müssen sicherstellen, dass Sie sämtliche Unterlagen, heruntergeladen und zur Kenntnis genommen haben. Bitte folgen Sie dem beschriebenen Weg zur Zustimmung.
Bei den grau hinterlegten Feldern im Preis- und Leistungsverzeichnis handet es sich um eine optische Hervorhebung von Preisen, die nach unserer Auffassung vom Änderungsmechanismus betroffen sind. Angepasst werden Preise nur an drei Stellen: Portokosten für den postalischen Versand der Kontoauszüge, Auslandseinsatz von Kreditkarten in Fremdwährung sowie formlose Überweisungen bei Kontokorrentkonten. Die entsprechenden Details finden Sie in Ihren Unterlagen.
Nein, das geht leider nicht. Bitte folgen Sie den Anweisungen im GLS Onlinebanking über unsere Webseite.
Die Seite wird Ihnen so lange angezeigt, bis Sie die Zustimmung erteilt haben. Über das "X" in der Ecke rechts oben, können Sie die Anzeige schließen und zu einem späteren zeitpunkt zustimmen.
Beim nächsten Login wird Ihnen die Seite erneut angezeigt.
Die Zustimmung zu unseren aktuell gültigen AGB und produktbezogenen Vereinbarungen ist notwendig, damit wir die Kundenbeziehung mit Ihnen auch in Zukunft in gewohnter Weise und auf einer rechtlich sicheren Grundlage weiterführen können.
Wir möchten die Zustimmung für Sie so einfach wie möglich gestalten. Daher gilt Ihre Zustimmung für sämtliche Kundenstämme, die auf Ihren Namen lauten (z.B. für ein Einzelkonto und ein Gemeinschaftskonto).
Bitte beachten Sie, dass die Zustimmung für Kundenstämme bei denen Sie als gesetzlicher Vertreter hinterlegt sind separat zustimmen müssen).
Ja, wenn Sie Mitkontoinhaber eines Gemeinschaftskontos sind und auch alleine für das Konto vertretungsberechtigt sind.
Es genügt, wenn ein gesetzlicher Vertreter des Minderjährigen den Prozess für die gesamte Kundenbeziehung durchläuft.
Ein aktiver Onlinebanking Zugang ist wichtig, um Ihre Geschäftsbeziehung bei uns effizient führen zu können. Bitte setzen Sie sich mit unserem Kundenservice in Verbindung, damit wir Ihnen helfen können, die notwendigen Zugänge anzulegen.
Als Kunde ohne aktiven Onlinebanking Zugang erhalten Sie (oder haben bereits erhalten) einen Brief mit einem personalisierten QR Code. Mit diesem können Sie Ihre Zustimmung zu den Geschäftsbedingungen erteilen. Bitte folgen Sie den Anweisungen in dem Anschreiben.
Seit dem 13.09.2022 informieren wir unsere Kund*innen in verschiedenen Tranchen über die Anpassungen unserer Geschäftsbedingungen, mit der direkten Möglichkeit zur Zustimmung.
Sie haben bis zum 01.04.2023 Zeit, diesen Prozess abzuschließen.
Nein, unser Banksystem verarbeitet Ihre Zustimmung automatisch. Eine separate Bestätigung ist nicht vorgesehen.
Nein, das geht leider nicht.
Bei Unsicherheit könnenn Sie dies bei uns erfragen.
Bei Änderungen der AGB und produktbezogenen Vereinbarungen informieren wir Sie wie auch zuvor spätestens 2 Monate, bevor diese wirksam werden sollen. Zum Wirksamwerden der Änderungen werden wir in Zukunft allerdings Ihre aktive Zustimmung benötigen. Lediglich in Ausnahmefällen, z.B. bei Anpassungen der Geschäftsbedingungen aufgrund von gesetzlichen Vorgaben, wird eine aktive Zustimmung nicht erforderlich sein.