SEPA-Zahlungsverkehr

Alles Euro

SEPA bequem einheitlich

Ob Buchungen, Überweisungen, Lastschriftverfahren oder Kartenzahlungen in Euro - Ihre Transaktionen im SEPA-Zahlungsverkehrsraum können Sie mit uns bequem erledigen. SEPA (Single Euro Payments Area) ist ein europaweit einheitlicher Zahlungsverkehrsraum für bargeldlose Zahlungen in Euro. Er umfasst derzeit 36 Staaten.

Tipp: Nutzen Sie für Euro-Überweisungen im SEPA-Raum die kostengünstige SEPA-Überweisung und nicht die Auslandsüberweisung. Sonst wird es mit 34,50 EUR Gebühren richtig teuer.

SEPA im Detail

 

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SEPA = EUR

SEPA-Zahlungen sind nur in Euro möglich. Zahlungen in anderen Währungen MÜSSEN Sie als Auslandszahlung erledigen.

Auslandszahlungsverkehr

Wer gehört zu SEPA?

Neben den 27 EU-Mitgliedern – einschließlich der französischen Überseedepartements Guadeloupe, Französisch-Guayana, Martinique, Mayotte und La Réunion, der französischen Überseegebiete Saint-Barthélemy und Saint-Martin, der Ålandinseln (Finnland), der Azoren und Madeira (Portugal), der Kanarischen Inseln sowie der Exklaven Ceuta und Melilla (Spanien) – nehmen an SEPA teil: Die drei EWR-Länder Island, Liechtenstein und Norwegen sowie das nicht zur EU gehörende französische Überseegebiet Saint-Pierre et Miquelon. Weiter fallen Andorra, Monaco, San Marino, die Schweiz und Vatikanstadt sowie das Vereinigte Königreich, das britische Überseegebiet Gibraltar und die britischen Kronbesitzungen Jersey, Guernsey und Isle of Man unter das SEPA-Regelwerk.

Nicht zur EU und nicht zum Europäischen Zahlungsverkehrsraum gehören hingegen die Färöer-Inseln und Grönland (Dänemark).

Stand: 01/2023

 

 

Landkarte mit Euro-Staaten

Noch Fragen?

Sepa-Überweisungen sind nur in Euro, ohne zusätzliche Weisung (z.B.eilig/telegrafisch), mit Entgeltteilung (share) innerhalb der EU-/EWR-Staaten und in die Schweiz/Monaco möglich. Übrige grenzüberschreitende Überweisungen sind Auslandsüberweisungen.

Nein, das ist leider nicht möglich.

Wir empfehlen, den/die Zahlungsempfänger*in zu kontaktieren und ihn/sie um Rücküberweisung zu bitten. Sollte das nicht möglich sein, können Sie eine Anfrage auf Rücküberweisung (früher  „Überweisungs-Rückruf“) beauftragen. Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitung bis zu drei Wochen dauern kann und dass eine Rücküberweisung nicht garantiert ist. Dies hängt unter anderem davon ab, wann uns die Empfängerbank antwortet und ob der/die Inhaber*in des Empfängerkontos zustimmt.

Für die Anfrage benötigen wir einen schriftlichen, von Ihnen unterschriebenen Auftrag mit Angabe der betreffenden Auftraggeber-Kontonummer, den Empfängerkontodaten, des Betrags und des Datums, zu dem Sie den Auftrag erteilt haben.

Ihren Auftrag können Sie uns eingescannt/abfotografiert über das Postfach in Ihrem Onlinebanking schicken oder per Post an GLS Bank, 44774 Bochum bzw. per Fax an +49 234 5797 222.
Für eine Anfrage auf Rücküberweisung berechnen wir pro Auftrag innerhalb Deutschlands 10 Euro Gebühren.

Eine SEPA-Basislastschrift kann innerhalb von acht Wochen nach Belastung an den Einreicher zurückgegeben werden, d.h. eine entsprechende Kontobelastung wird rückgängig gemacht. Ein Lastschrifteinzug ohne Mandat, d.h. eine unautorisierte Lastschrift, kann vom Zahler innerhalb von 13 Monaten nach der Kontobelastung zurückgegeben werden.

Bei der SEPA-Firmenlastschrift besteht keine Möglichkeit der Rückgabe der Lastschrift. Der Zahlungsdienstleister des Zahlers (Zahlstelle) ist verpflichtet, die Mandatsdaten bereits vor der Belastung auf Übereinstimmung mit der vorliegenden Zahlung zu prüfen.

Eine Mandatsreferenz sollten Sie nicht weiter verwenden, wenn ein Mitglied einem Mandat widersprochen hat. Diese Referenz ist womöglich bei der kontoführenden Bank gesperrt. Wenn Sie zum Beispiel die Mitgliedsnummer als Mandatsreferenz verwenden, sollten Sie diese erweitern, z.B. um einen Buchstaben oder dem Monat und Jahr des Mandats.

Ein Mandat verfällt erst 36 Monate nach Tätigung der letzen Buchung. Nicht das Datum der Unterschrift (Mandatserteilung) ist entscheidend, sondern das Fälligkeitsdatum der zuletzt gebuchten Lastschrift.

Ist ein Buchungstermin zum Beispiel aufgrund technischer Probleme nicht einzuhalten, ist eine neue Vorabbenachrichtigung mit der Mitteilung des neuen Belastungstermins nötig. Wenn Sie keine andere Frist (z.B. in den  AGBs) vereinbart haben, sogar 14 Tage vor dem nächsten Buchungstermin. Wir empfehlen daher, die Benachrichtigungsfrist zu verkürzen, z.B. in den Geschäftsbedingungen.

Die Fristen für die Buchung und Vorlegung von Eillastschriften wurden in die SEPA-Basis- oder in die SEPA-Firmen-Lastschriften übernommen. Damit sind Eillastschriften unnötig. Sie werden nicht mehr angeboten.