Bausparen

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Vorfreude auf die eigenen vier Wände

Beratung bei der BSH

Bausparen: Schritt für Schritt zum Wohneigentum

Sie wollen irgendwann eine Immobilie kaufen, modernisieren oder eine gute Altersvorsorge besitzen? Erfüllen Sie sich Ihren Wohnwunsch! Fürs Bausparen gibt es vielfältige Möglichkeiten für unterschiedliche persönliche Umstände - passend auch für Ihre Situation.

Informieren Sie sich über die Angebote unseres Kooperationspartners, der Bausparkasse Schwäbisch Hall AG (BSH).

Wie geht Bausparen? Video anschauen

Günstige Zinsen sichern

Platzieren Sie Ihre Anfrage im Kontaktformular der Bausparkasse Schwäbisch Hall. Die Kolleg*innen rufen Sie gerne zurück.

Repräsentatives Beispiel nach § 17 Abs. 4 PAngV: Tarif XS 05 (Standardzuteilung); Bausparsumme 40.000 €; angespartes Guthaben ca. 18.000 €; Netto-Darlehensbetrag von ca. 22.000 €; 80 monatliche Zins- und Tilgungsraten für das Bauspardarlehen zu je 284 €; Tilgungsdauer 6 Jahre u. 8 Monate; jährlicher Sollzinssatz (gebunden) 0,95 %; effektiver Jahreszins (ab Zuteilung des Bausparvertrages) 1,44 %; Zu zahlender Gesamtbetrag 23.065 €, davon 1.065 € Gesamtkosten (inkl. anteiliger Abschlussgebühr einmalig 640 € und die Sollzinsen für das Bauspardarlehen); Jahresentgelt in der Sparphase 15 € pro Jahr. Die Sicherung durch eine Grundschuld setzen wir voraus, dafür anfallende Kosten sind nicht bekannt und hier nicht berücksichtigt. Stand des Angebots: 01.07.2021. Im Angebot der Bausparkasse Schwäbisch Hall, Crailsheimer Straße 52, 74523 Schwäbisch Hall.

Ihre Vorteile beim Bausparen

  • Sie investieren in die eigene Zukunft – in Ihr Eigentum.
  • Eine sichere Altersvorsorge, von der Sie heute schon etwas haben und nicht erst bei Renteneintritt.
  • Das eigene Zuhause selbst gestalten – mit Freiraum für Sie und Ihre Familie.

Wussten Sie, ...

  • dass Sie sich beim Bausparen das Darlehen mit dem heutigen Zins sichern können?
  • dass der Staat Ihren Weg ins Wohnglück bestenfalls dreifach fördert?
  • dass Sie unter bestimmten Voraussetzungen viele Gestaltungsmöglichkeiten bei Zins, Rate und Laufzeit haben?
  • dass es ein spezielles Angebot für junge Leute unter 22 Jahren gibt?

Interessiert? Nutzen Sie den Bausparrechner unseres Kooperationspartners, der Bausparkasse Schwäbisch Hall.

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Fürs Bausparen erhalten Sie Geld

Unter 22-Jährige erhalten einmalig bis zu 100 Euro Junge-Leute-Bonus. Sparen sie bis zur Zuteilung im Tarif FuchsStart, dann erhöht sich der Guthabenzins auf 0,25 Prozent. Für junge Sparer*innen bis 22 entfällt das Jahresentgelt.

Viele Arbeitgeber zahlen zusätzlich zum Gehalt vermögenswirksame Leistungen (VL) von bis zu 40 Euro monatlich auf einen Bausparvertrag. Fragen Sie bei Ihrem Arbeitgeber nach.

Eigene Einzahlungen und die Anlage der vermögenswirksamen Leistungen werden mit rund 45 Euro Wohnungsbauprämie, rund 43 Euro Arbeitnehmersparzulage und 175 Euro Riester-Grundzulage honoriert. Unter 25-Jährige erhalten einen einmaligen Berufseinsteigerbonus von 200 Euro für Riester-Bausparen.

So funktioniert Bausparen

Sanierung: Machen Sie Ihre Immobilie zukunftsfähig

Doppelt sinnvoll: Energiesparen und die Umwelt schonen. Wir berechnen Ihr Energie-Einsparpotenzial - wie?
Hier erfahren Sie mehr

Konditionen

Leistungen Konditionen
Verzinsung des Guthabens bzw. des Bauspardarlehens

je nach Bauspartarif

Sparzeit bzw. Tilgungsdauer

abhängig vom gewählten Bauspartarif

Abschlussgebühr

1,6 % der Bausparsumme

weitere Kosten (nur in der Sparphase)
  • Jahresentgelt 15 Euro
  • Vertragsentgelt (bei Wohn-Riester) 18 Euro

Noch Fragen?

Eigenkapital ansparen
Beim Bausparen schließen Sie einen Bausparvertrag über eine bestimmte Summe ab und besparen diesen etwa bis zur Hälfte in regelmäßigen Raten.
Sie erhalten einen garantierten Guthabenzins und die Chance auf staatliche Bausparförderung. 

Darlehen aufnehmen
Ist der zuvor vereinbarte Teil der Bausparsumme angespart, können Sie für die zweite Hälfte ein günstiges Bauspardarlehen aufnehmen und Ihren Bau, Umbau oder Kauf dank des festen Darlehenszinses nun sicher und entspannt planen.

Raten bequem zurückzahlen
In der so genannten Tilgungsphase zahlen Sie das Darlehen regelmäßig in Teilbeträgen zurück. Sie können hier nach Möglichkeit auch jederzeit mehr als den vereinbarten monatlichen Betrag begleichen und Ihr Bauspardarlehen somit schneller abbezahlen.

Ihr Bausparguthaben und das Bauspardarlehen können Sie zum Bau oder Kauf einer Immobilie sowie zur Modernisierung oder Umschuldung verwenden. Aber auch der Kauf einer Küche, der Bau eines Kamins oder einer Sauna sind möglich. Ihr*e Berater*in informiert Sie gerne ausführlich über die vielfältigen Verwendungsmöglichkeiten und die Fördermöglichkeiten vom Staat.

Bei Abschluss eines BSH-Bausparvertrags zahlen Sie eine einmalige Abschluss- und Erhöhungsgebühr als Eintritt in die Bauspargemeinschaft. Diese beträgt 1,6 Prozent der Bausparsumme. Als Jahresentgelt fallen im klassischen Tarifangebot 15 Euro pro Jahr bzw. bei den Wohn-Riester-Varianten ein Vertragsentgelt von 18 Euro pro Jahr an. Ansonsten gibt es während der Sparphase keine weiteren Gebühren.

Bitte verwenden Sie für Überweisungen immer die Vertrags-IBAN, die Sie auf Ihrem Bausparkontoauszug finden. Einen einmaligen oder dauerhaften Bankeinzug auf Ihr Bausparkonto können Sie auch einfach im Onlinebanking anlegen und verwalten.

Die Wohnungsbauprämie erhalten natürliche Personen, die

  • in einen Bausparvertrag jährlich mindestens 50 Euro einzahlen (auch als Einmalzahlung möglich),
  • mindestens 16 Jahre alt sind, auch Schüler*innen,
  • unbeschränkt einkommensteuerpflichtig sind (Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Inland) und
  • deren zu versteuerndes Einkommen die Einkommensgrenze von 35.000 Euro für Alleinstehende und 70.000 Euro für Verheiratete nicht übersteigt. Die Angaben beziehen sich auf das zu versteuernde Einkommen.

Die Wohnungsbauprämie beträgt 10% auf die Jahresleistung von 700 Euro für Ledige und 1.400 Euro für Verheiratete.

 

Auch wenn Sie sich anders entscheiden und keine wohnwirtschaftliche Verwendung mehr für Ihren Bausparvertrag haben, kündigen Sie diesen nicht übereilt. Denn dabei gehen bereits erworbene Vorteile wie zum Beispiel die staatliche Förderung oder die günstigen Darlehenszinsen eventuell verloren.

Alternativ können Sie Ihren Vertrag bzw. den Darlehensanspruch auf eine*n Angehörige*n übertragen. Bei Wohn-Riester sind ein Anbieterwechsel und eine damit verbundene Kapitalübertragung möglich, wenn sich Ihr Bedarf von der wohnwirtschaftlichen Verwendung weg hin zu einer Geldrente ändert. Der Anbieterwechsel ist im Zuge der Zuteilung oder bei einer Kündigung möglich.

Die Arbeitnehmersparzulage für Bausparen beantragen Sie im Rahmen der Steuererklärung. Sie erhalten von der Bausparkasse Schwäbisch Hall eine Bescheinigung, die Sie der Anlage N Ihrer Steuererklärung beilegen. Der Antrag muss bis zum Ende des vierten Kalenderjahres, das auf das jeweilige Sparjahr folgt, gestellt werden.

 

Wenn Sie einmal kein Geld zur Verfügung haben, können Sie Ihre Bausparbeiträge verringern oder zeitweise aussetzen und später einfach nachzahlen. Es dauert dann lediglich länger, bis Sie Ihr Sparziel erreichen. Bitte beachten Sie, dass bei Reduzierung oder Aussetzen der Sparraten staatliche Prämien und die Riester-Förderung nicht oder nur teilweise ausgeschöpft werden können.

Die Arbeitnehmersparzulage wird nicht jährlich ausgezahlt. Erst nach Ablauf einer Bindungsfrist von sieben Jahren zahlt der Staat die Zulage in den Vertrag ein, in den auch die vermögenswirksamen Leistungen (VL) eingehen.

Nach Ablauf der Bindungsfrist können Sie frei entscheiden, wie Sie das angesammelte Kapital verwenden möchten. Innerhalb der Bindungsfrist müssen Sie das geförderte Kapital für wohnwirtschaftliche Zwecke einsetzen.

Wenn Sie Ihren Vertrag, in den vermögenswirksame Leistungen gezahlt werden, vorzeitig kündigen, verlieren Sie die Arbeitnehmersparzulage, aber nicht die vermögenswirksamen Leistungen. 

Sie haben zudem die Möglichkeit, vom eigenen Gehalt bis maximal 400 Euro pro Jahr direkt vom Arbeitgeber in einen Fondssparvertrag überweisen zu lassen. So profitieren Sie von der Arbeitnehmersparzulage gleich zweifach. 

Für den Erhalt der Arbeitnehmersparzulage gelten Einkommensgrenzen: Das zu versteuernde Einkommen von Alleinstehenden darf 17.900 Euro und das von Verheirateten 35.800 Euro nicht übersteigen.

 

Ihre Frage ist nicht dabei? Schreiben Sie uns.

Bitte beachten Sie:
Über dieses Kontaktformular können wir keine kunden- oder kontobezogenen Daten, Adressänderungen und Zahlungsaufträge entgegennehmen. Nutzen Sie dafür bitte Ihr GLS Onlinebanking. Teilen Sie uns bitte auch keine vertraulichen Daten wie PIN, Geheimzahl oder TAN mit.

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Wir speichern und verarbeiten Ihre Daten ausschließlich zur Bearbeitung Ihrer Anfrage und zur Übersendung von entsprechendem Informationsmaterial. Ohne Ihr Einverständnis werden wir Ihnen keine Unterlagen zuschicken und Ihre Daten nicht erfassen. Sind Ihre Anfrage bzw. Ihr Auftrag erledigt, löschen wir Ihre Daten, sofern gesetzliche Vorschriften nichts anderes vorsehen. Sie können der Nutzung Ihrer Daten jederzeit widersprechen sowie die Löschung oder Berichtigung Ihrer Daten verlangen, ohne dass Ihnen hierfür andere als die Übermittlungskosten (Telefon, Porto) entstehen.

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Wir beraten Sie gerne

+49 234 5797 100

Montag - Donnerstag: 08:30 - 17:00 Uhr, Freitag: 08:30 - 16:00 Uhr