Seit wann gilt der GLS Beitrag?

Der GLS Beitrag gilt seit 01.01.2017. Alle Neukund*innen unterzeichnen mit dem Kundenstammvertrag auch die „Vereinbarung GLS Beitrag“.

Für bestehende Kundinnen und Kunden ist der GLS Beitrag seit 01.01.2017 Voraussetzung für weitere Angebote. 

Die GLS Mitglieder erhalten ausschließlich eine Einzugsermächtigung, da für sie der GLS Beitrag durch den Beschluss der Generalversammlung verbindlich ist.