GLS Mitgliedschaft Vorteile

Vorteile für GLS Mitglieder

Jetzt Mitglied werden

Für Deine GLS Bank Anteile erhältst Du nicht nur eine Dividende

Die fortschrittliche Kita. Das klimaneutrale Bauprojekt. Den Biobauernhof, Ökostrom und vieles weitere: Mit Deinen GLS Bank Anteilen machst Du noch mehr sinnvolle Unternehmen möglich. Weil jeder GLS Bank Anteil einen neuen Kredit in vielfacher Höhe ermöglicht, treibst Du positive gesellschaftliche Veränderungen voran. 

Vorteile GLS Mitgliedschaft

  • Mitbestimmung auf der jährlichen Jahresversammlung: Alle haben genau eine Stimme
  • jährliche Dividende von 1 bis 3 Prozent *
  • kostenfreie GLS BankCard: Du sparst 15 Euro jährlich
  • kostenfreie GLS Mastercard (oder GLS VISA BasicCard unter 28 Jahren):  Du sparst 30 Euro jährlich. Mit Deiner GLS Mastercard kannst Du deutschlandweit 4 × pro Monat gebührenfrei an jedem Automaten abheben, im Ausland unbegrenzt oft **
  • Deine GLS Mastercard (oder GLS VISA BasicCard unter 28 Jahren) ein Muss auf internationalen Reisen, für Apple Pay und beim Onlineshopping 
  • Du sicherst Dir die besonderen Konditionen des GLS Tagesgeldkonto Mitglied
  • GLS MasterCard Gold 36 EUR statt 81 EUR jährlich
  • Für die Modernisierung von Altbauten bietet die Bausparkasse Schwäbisch Hall das SofortBaugeld FuchsEnergie mit einem Zinsvorteil an. Bist Du bereits seit sechs Monaten Mitglied der GLS Bank, erhältst Du einen weiteren Zinsvorteil auf die aktuelle Kreditkondition.

* Gemäß dem Beschluss der jährlich stattfindenden Generalversammlung.
** Lediglich Zusatzgebühren, die vom Betreiber des jeweiligen Geldautomaten erhoben werden, erstatten wir nicht. Sie werden Ihnen vor der Abhebung am Automaten zur Bestätigung angezeigt.

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GLS Mitglied Nick Mäuser

Mach's wie Nick!

„Geld ist der Hebel, um gemeinsamen Willen umzusetzen.“

Mitgliederportrait im Blog lesen

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Mitglieder sind 2023 neu zur Genossenschaft dazugekommen

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Menschen sind bereits Mitglied in unserer Genossenschaft

Häufige Fragen

Jede GLS Kund*in kann durch den Erwerb von GLS Bank Anteilen/Genossenschaftsanteilen/Mitgliedschaftsanteilen zum GLS Mitglied also zum Mitglied der Genossenschaft werden. 

Jetzt Mitglied werden

GLS Mitglied werden können natürliche Personen (auch Minderjährige), juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts sowie Personengesellschaften.

Privatpersonen

Als Privatperson oder Selbständige*r/Freiberufler*in werden Sie durch die Zeichnung von mindestens fünf Mitgliedschaftsanteilen à 100 EUR Mitglied. Menschen unter 28 Jahre können mit einem Anteil à 100 EUR Mitglied werden.

Privatpersonen, die GLS Mitglied sind, genießen Vorteile bei der Kontoführung, u.a. sind eine GLS BankCard und eine Kreditkarte kostenfrei. GLS Anteile können Sie gleich bei der Kontoeröffnung zeichnen. Mehr zu den Konditionen für GLS Mitglieder erfahren Sie hier.

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Juristische Personen

Juristische Personen oder Personengesellschaften (§37 Satzung) sollten mit mindestens 25 Anteilen (2.500 EUR) Mitglied werden. 

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Weitere Infos

Als Mitglied der Genossenschaft können Sie auf der Generalversammlung die Entwicklung der Bank mitgestalten. Jedes Mitglied hat eine Stimme.

Eine Kündigung der Mitgliedschaft bzw. von Genossenschaftsanteilen ist zum Schluss eines Geschäftsjahres unter Einhaltung einer Frist von fünf Jahren möglich.

 

Im Fall der Insolvenz der GLS Bank müssen Sie damit rechnen, bis zu 100 Euro je Anteil bezahlen zu müssen. Dies beschränkt sich auf 50 Mitgliedschaftsanteile   Sie müssen also maximal 5.000 Euro bezahlen. In der gesamten Geschichte der Genossenschaftsbanken haben die Sicherungseinrichtungen allerdings noch keines ihrer Institute insolvent gehen lassen.

Mehr zur Mitgliedschaft

Die GLS Bank Anteile stellen eine langfristige Grundlage für die Arbeit der GLS Bank dar. Sie können Ihre Mitgliedschaft oder Ihre Beteiligung mit einem oder mehreren weiteren Mitgliedschaftsanteilen zum Schluss eines Geschäftsjahres (30.12.) unter Einhaltung einer fünfjährigen Frist kündigen. Die Auszahlung erfolgt am ersten Werktag nach der Generalversammlung des darauffolgenden Jahres.

Grundsätzlich sind Dividenden einer Genossenschaft nach § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG steuerpflichtig. Die Steuerpflicht wird durch den Kapitalertragssteuerabzug vollzogen, den die GLS Gemeinschaftsbank eG nach den gesetzlichen Vorgaben vornehmen muss. Nach heutiger Rechtslage wird von der Brutto-Dividende die Kapitalertragssteuer in Höhe von 25%, der Solidaritätszuschlag sowie eventuelle Kirchensteuer abgezogen. Das Ergebnis, die Netto-Dividende, steht dann zur Auszahlung an das jeweilige Mitglied zur Verfügung. Vom Steuerabzug kann die Gesellschaft ganz oder teilweise Abstand nehmen wenn das Mitglied einen Freistellungsauftrag erteilt hat und dieser noch nicht ausgeschöpft worden ist oder das Mitglied eine NV-Bescheinigung oder einen Freistellungsbescheid vorgelegt hat.

Mehr zur Mitgliedschaft

Stellen Sie sich die GLS Bank als Brücke vor: Auf der einen Seite Menschen, die ihr Geld verantwortungsvoll anlegen, auf der anderen Seite solche, die mit dem Geld sinnvolle Dinge tun. Unsere Mitglieder bilden mit ihren GLS Bank Anteilen die Tragpfeiler des Bankgeschäfts. Damit die Verbindung zwischen Anlage- und Kreditkund*innen in Form von Krediten zustande kommen kann, benötigen wir Mitgliedschaftsanteile. 

Das bei uns angelegte Geld können wir nur als Kredit vergeben, wenn wir genügend Eigenkapital vorweisen können. So will es die Bankenaufsicht. Je mehr GLS Bank Anteile Sie zeichnen, umso mehr Kredite an Schulen, Bioläden, Lastenradproduzenten, Pflegeeinrichtungen, Wohnprojekte usw. ermöglichen Sie. Aus diesem Grund sind die GLS Bank Anteile auch die wirkungsvollste Anlagemöglichkeit bei der GLS Bank. Als Mitglied sind Sie Eigentümer*in und Teil unserer Bank. Sie können über unsere Arbeit mitbestimmen und genießen die Vorteile unserer Mitgliederkonditionen. Seien Sie nicht nur GLS Kund*in – werden Sie auch GLS Mitglied!

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Mit unserem GLS Kontowechselservice wird der Kontowechsel ganz einfach. Wählen Sie hier einfach Ihre Zahlungspartner aus, die wir elektronisch über Ihre neue Bankverbindung informieren sollen, wir erledigen den Rest.

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