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Welche Meldepflicht (Bundesbank) besteht für Auslandstransaktionen?
Für jede Zahlung im Auslandsverkehr - ab einem Betrag von 12.500 Euro oder Gegenwert - liegt eine Meldepflicht nach § 67 Außenwirtschaftsverordnung (AWV) vor.
Die AWV-Meldepflicht besteht sowohl für eingehende wie auch für ausgehende Zahlungen.
Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an die Hotline: 0800 1234 111 (entgeltfrei aus dem deutschen Festnetz) oder per E-Mail an: statistik-s21@bundesbank.de.
Weitere Informationen zum Meldewesen im Außenwirtschaftsverkehr erhalten Sie im Internet unter bundesbank.de. Hier finden Sie auch Informationen darüber, ob eine Überweisung an die Bundesbank gemeldet werden muss und auf welche Weise das möglich ist.
Weitere Fragen zu Auslandszahlungsverkehr
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