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Was ist die Zwei-Faktor-Authentifizierung (2FA)?
Bei der Zwei-Faktor-Authentifizierung (2FA) müssen Sie sich mit zwei voneinander unabhängigen Faktoren identifizieren. Eingeteilt sind diese in Wissen, Besitz und Sein.
Eine PIN zählt zum Beispiel als Wissen, eine Karte (TAN-Generator) als Besitz und ein biometrisches Kennzeichen (Fingerabdruck) als Seinsmerkmal (Inhärenz), über das ein*e Nutzer*in eindeutig identifizierbar ist.
Nutzen Sie als Kontoführungsverfahren mobileTAN, brauchen Sie neben Alias/VR-NetKey und Passwort (Wissen) die richtige Telefonnummer (Besitz). Nutzen Sie das Sm@rtTAN-Verfahren, brauchen Sie neben Alias/VR-NetKey und Passwort (Wissen) die richtige Chipkarte (Besitz).
Bitte beachten Sie, dass Sie ohne gültiges TAN-Verfahren Ihr Onlinebanking nicht mehr aufrufen können.
Mehr Informationen zu PSD2
Damit wird eine der letzten Regelungen der neuen EU-Zahlungsdiensterichtlinie (PSD2) umgesetzt, mit der das Banking sicherer geworden ist. Diese Regelung zur Einführung der 2FA gilt für alle Banken in der EU und ist nicht abschaltbar.
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