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Wie kann ich schenken?
Wenn Sie Ihr Geld gemeinnützig einsetzen wollen, suchen wir gemeinsam nach dem Weg, der am besten zu Ihren Vorstellungen und Ideen passt. Dabei stehen Ihnen verschiedene Möglichkeiten offen.
Die freieste Schenkung findet ohne jegliche Auflage statt. Die GLS Treuhand bestimmt dann, mit welcher Förderung das Geld gesellschaftlich viel bewirken kann. Sie können auch eine Schenkung mit Widerruf wählen, sodass Sie den Betrag bei einer wirtschaftlichen Notlage zurückerhalten können. Zu Ihren Lebzeiten können wir den Betrag anlegen und die Erträge für gemeinnützige Initiativen einsetzen. Nach Ihrem Tode kann der Betrag dann schenkungsweise weitergegeben werden.
Sie können sich auch für eine Stiftung entscheiden. Auch hier gibt es mehrere Wege:
- Gründung eines Stiftungsfonds
- Gründung einer treuhänderisch verwalteten oder selbstständigen Stiftung
Weitere Fragen zu Schenken und Stiften
- Hilft die GLS Treuhand bei Testamenten?
- Wer entscheidet über die Vergabe der Mittel?
- Bietet die GLS Treuhand Stiftungsverwaltung an?
- Woher bekommt die Treuhand ihre Fördermittel?
- Was ist die Dachstiftung für individuelles Schenken?
- Was ist ein Stiftungsfonds?
- Wie verfolgt die GLS Treuhand ihre Ziele?
- Was macht die GLS Treuhand?
- Wer kann Förderung beantragen?