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Was muss ich bei Bargeldeinzahlungen beachten?
Änderung bei Bargeldeinzahlungen seit dem 8. August 2021
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) verlangt bei Bareinzahlungen von mehr als 10.000 Euro die Vorlage eines aussagekräftigen Belegs als Herkunftsnachweis über den Einzahlungsbetrag. Zahlen Sie ab dem 8. August 2021 mehr als 10.000 Euro am Automaten ein, melden wir uns nach wenigen Tagen persönlich bei Ihnen.
Edelmetall- und Sortenankauf werden über unseren Vertragspartner Reisebank AG abgewickelt.
Was ist ein Herkunftsnachweis?
Ein gültiger Herkunftsnachweis ist z.b. ein aktueller Kontoauszug aus dem die Auszahlung in Bar hervorgeht, Barauszahlungsquittungen anderer Institute, ein Sparbuch, Verkaufs- und Rechnungsbelege, Quittungen über Sortengeschäfte (siehe oben) oder Schenkungsverträge bzw. rechtsgültige Schenkungsanzeigen.
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