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Welche Daten können von Drittanbietern nach PSD2 abgerufen werden?
Sofern die Zustimmung des Kunden/der Kundin vorliegt, können Daten von Zahlungskonten - in der Regel sind das Girokonten - abgerufen werden. Diese Abfrage betrifft sowohl Online- als auch Nicht-Online-Zahlungskonten, nicht jedoch Sparkonten o.ä.
Die Zustimmung gilt für 180 Tage, auch rückwirkend. Sind die 180 Tage abgelaufen, müssen Kund*innen einem weiteren Zugriff erneut zustimmen.
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