Welche Vollmachten kann ich erteilen?

Kontovollmacht:
Mit einer Kontovollmacht berechtigt der/die Kontoinhaber*in eine weitere Person zur Verfügung über ein explizit mit der Kontonummer benanntes Konto.

Kundenvollmacht:
Mit einer Kundenvollmacht berechtigt der/die Kontoinhaber*in eine weitere Person zur Verfügung über alle aktuellen und zukünftigen Konten des Vollmachtgebers.

Es wird unterschieden zwischen:
•    Einzelvollmacht (E)
•    Gemeinschaftliche Vollmacht (A/B)
•    Auskunftsvollmacht (N)

Einzelvollmacht (E)
Bei einer Einzelvollmacht darf der/die Bevollmächtigte über das Guthaben auf dem Konto verfügen (z. B. durch Barabhebungen, Überweisungen, etc.). Auch Rechnungsabschlüsse und Kontoauszüge darf er/sie für den Kontoinhaber anerkennen oder ggf. auch reklamieren. Er/sie darf selbst jedoch keine weiteren Vollmachten erteilen, das Konto kündigen, eine Kündigung entgegennehmen, Kreditkarten für das Konto beantragen oder neue Kredite aufnehmen.

Gemeinschaftliche Vollmacht (A/B)
Für die gemeinschaftliche Vollmacht gilt dasselbe, allerdings müssen dann jeweils beide Bevollmächtigte zustimmen.

A = Gemeinsam mit einem anderen Bevollmächtigten (allgemein)
B = Gemeinsam mit einem anderen Bevollmächtigten der Gruppe A (beschränkt)

Auskunftsvollmacht (N)
Der Bevollmächtigte darf von dem/der Kontoinhaber*in frei bestimmt werden, vorausgesetzt er ist volljährig und geschäftsfähig bzw. gesetzliche/r Vertreter*in einer juristischen Person. Bei der sogenannten Auskunftsvollmacht wird der bevollmächtigten Person nur ein Auskunftsrecht gewährt.

So erteilen Sie eine Vollmacht

Als Privatkund*in können Sie eine Vollmacht in Ihrem Onlinebanking erteilen oder telefonisch in Auftrag geben: +49 234 5797 100.

Als Geschäftskund*in (z.B. Geschäftsführer*in oder Vorstandsmitglied) sind Sie berechtigt, eine Vollmacht zu Ihrem GLS Geschäftskonto zu vergeben. 
So funktioniert's:

  1. Vollmachtsformular herunterladen
  2. Schicken Sie bitte das Formular gemäß Außenvertretung unterschrieben an uns zurück.
  3. Damit wir die Vollmachten schnell einrichten können, müssen sich die neuen Bevollmächtigten über diesen Link identifizieren