Informationen zu Nachrang und resultierenden Risiken

Eine nachrangige Einlage ist eine festverzinsliche Bankeinlage ohne Kursrisiko, unabhängig von der Entwicklung des Kapitalmarktes. Die Mindestanlagesumme beträgt 50.000 €. Am Ende der Laufzeit erfolgt automatisch ohne Kündigung die Rückzahlung. Für die gesamte Laufzeit erhalten Kund*innen eine feste Verzinsung. Sie unterliegt weder der gesetzlichen Einlagensicherung noch dem Einlagenschutz der Sicherungseinrichtung des Bundesverbandes der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V..

Ansprüche aus der nachrangigen Einlage werden im Falle der Insolvenz der GLS Bank erst nach der Befriedigung der nicht nachrangigen Gläubiger erfüllt. Die Rückzahlung der Einlage und die Zahlung der vereinbarten Zinsen sind von der Zahlungsfähigkeit der Bank abhängig. Ansprüche aus der nachrangigen Einlage werden im Falle der Insolvenz der Bank erst nach der Befriedigung der nicht nachrangigen Gläubiger erfüllt. Es ist nicht sicher, ob im Fall der Insolvenz der Bank deren Mittel zur Befriedigung aller nachrangigen Gläubiger ausreichen. Hierdurch kann es zu einem Totalverlust der nachrangigen Einlage kommen.

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