PSD2: Was sind Drittanbieter?

PSD2 regelt, dass Sie Drittanbieter berechtigten können, für Sie Zahlungen auszulösen oder Kontoinformationen von Zahlungsverkehrskonten (Girokonten) abzurufen. Zu den Drittanbietern zählen:

Zahlungsauslösedienste

Ein Zahlungsauslösedienst ist ein Dienst, der einen Zahlungsauftrag (z. B. eine Überweisung) auf ein Zahlungskonto bei einem anderen Zahlungsdienstleister auslöst. Vorausgesetzt, Sie haben ihn mit einer Zwei-Faktor-Authentifizierung dazu berechtigt. Die Zahlungsauslösedienstleister müssen von der nationalen Finanzaufsicht zugelassen und beaufsichtigt werden.

Kontoinformationsdienste 

Kontoinformationsdienste stellen meist die Umsatzdaten oder Kontostände in einem Portal oder einer App zusammen, die man bei anderen Zahlungdienstleistern oder Banken hat. Sie können diese Daten dann auch auswerten und analysieren, um damit Mehrwerte zu generieren. Dafür darf er bis zu vier Mal am Tag Informationen von Ihrem Konto abrufen, z. B. Salden oder Umsätze, ohne dass Sie nochmals aktiv zustimmen. Diese Drittdienstleister müssen sich bei der nationalen Finanzaufsicht registrieren.

Kartenausgebende Zahlungsdienstleister

Mit Ihrer GLS BankCard (Debitkarte) und Ihrer Kreditkarte haben Sie bereits Zahlungsmittel mit Zugriff auf Ihr Konto. Zukünftig werden Sie auch neue Angebote von Zahlungskarten erhalten, z. B. von Mobilitätsanbietern, von Fluggesellschaften oder Einzelhandelsketten.

Wenn Sie mit diesen Zahlungskarten bezahlen, kann der kartenausgebende Zahlungsdienstleister bei der GLS Bank anfragen, ob der Kaufbetrag auf Ihrem Konto verfügbar ist. Der Kaufbetrag wird dabei nicht reserviert.

Sie müssen dem kartenausgebenden Zahlungsdienstleister in Ihrem Onlinebanking die Erlaubnis für den Kontozugriff erteilen.
Dafür gehen Sie auf "Service > Konten und Verträge > Zugriffsverwaltung > Verfügbarkeitsabfragen > Neue Berechtigungen erteilen".