Was ändert sich für mich durch die aktive Zustimmung?

Mit den vorgenommenen Anpassungen in unseren bestehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) setzen wir insbesondere die Anforderungen und Vorgaben zum Zustimmungsprozess aus dem BGH Urteil vom 27. April 2021 um.

Unsere regulären Entgelte für Girokonten werden wir im Vergleich zu den Ihnen aktuell berechneten Preisen trotz stark gestiegener Inflation nicht erhöhen, um unsere Kund*innen nicht zusätzlich zu belasten.

Lediglich in drei Positionen (Portokosten, formlose Überweisungen und Auslandseinsatzentgelt Kreditkarten), deren Nutzung sie selbst beeinflussen können, kommt es ab 01.04.2023 zu Erhöhungen.