Was hat die Offenlegungsverordnung mit mir als Anleger*in zu tun?

Der Gesetzgeber hat in den vergangenen Jahren vielfältige Maßnahmen auf den Weg gebracht, um Nachhaltigkeit im Finanzsektor zu fördern. Seit dem 2. August 2022 tritt nun eine Änderung in Kraft, die Sie als Anleger*in direkt betrifft. Erstmals werden Sie von Ihren Anlageberater*innen verpflichtend gefragt, ob und welche Nachhaltigkeitsaspekte Sie bei der Geldanlage berücksichtigen möchten. Dabei werden gesetzlich vorgeschriebene Nachhaltigkeitsklassen abgefragt.

Falls Sie direkt Fonds ordern oder in Fonds investieren möchten, haben die neuen regulatorischen Vorgaben keinerlei Auswirkungen auf Sie. Sie können sich wie gewohnt online zu unseren Fondsangeboten informieren und sich von unserem Nachhaltigkeitsverständnis überzeugen.

Bei Finanzangeboten wie GLS OnlineInvest werden Sie ebenfalls nach Ihrer Präferenz gefragt und können - genau wie in der Anlageberatung - entscheiden, welche Nachhaltigkeitsaspekte Ihnen wichtig sind. 

Mehr Informationen zu GLS OnlineInvest bzw. den neuen Pflichtveröffentlichungen finden Sie in der Offenlegungsverordnung onlineInvest