30.12.2020

PPA: Laufzeitverlängerung für Windkraftanlagen

Bochum, 30.12.2020. Zum Jahreswechsel treten PPA-Stromabnahmeverträge zwischen EWS Elektrizitätswerke Schönau eG und Windkraftbetreibern wie der GLS Beteiligungs AG in Kraft, die den Weiterbetrieb älterer Anlagen sichern.

Insgesamt 13 ältere Windparks in ganz Deutschland, deren Weiterbetrieb durch das Ende der EEG-Förderung bedroht waren, liefern ihren regenerativ erzeugten Strom mit einer Gesamtleistung von etwa 50 MW künftig direkt an die EWS Vertriebs GmbH. Über 35 MW davon stammen aus zwei Bürgerbeteiligungs-Windparks der GLS Beteiligungs AG. In den hierzu abgeschlossenen Stromabnahmeverträgen (Power Purchase Agreements, kurz PPA) sind Festpreise für den gelieferten Strom und für die Herkunftsnachweise festgelegt worden, die einen rentablen Weiterbetrieb der Anlagen sichern. Nun können die mehr als 20 Jahre alten Windparks – die „Ü20-Anlagen“ –noch einige Jahre regenerativen Strom produzieren.

Der Strom der beiden größeren Windparks wird künftig direkt von den EWS abgenommen – insgesamt 70 Prozent der mit 50 MW unter Vertrag genommenen Leistung. Die kaufmännische Betriebsführung der beiden Windparks erfolgt durch die GLS Beteiligungs AG, eine Tochtergesellschaft der GLS Bank und, wie die EWS ebenfalls eine Pionierin der partizipativen Energiewende. Beide Windparks sind Bürgerenergieprojekte der ersten Stunde: Der Windpark Ihlewitz in Sachsen-Anhalt besteht aus 19 Anlagen und hat eine Gesamtleistung von 24,7 MW. Durch eine Bürgerbeteiligung konnten die umliegenden Anwohnerinnen und Anwohner Gesellschafter werden. Insgesamt zeichneten 369 Menschen Anteile an dem Fonds. Der Windpark Littdorf in Sachsen mit sieben Anlagen, die eine Gesamtleistung von 10,5 MW erbringen, basiert auf einem ähnlichen Modell der Bürgerbeteiligung, das insgesamt 206 Personen nutzten.

„Dank des fixierten Stromvertrags laufen beide Bürgerenergieprojekte aus der Pionierphase der erneuerbaren Energien erfreulicherweise weiter“, sagt Joachim Martini, Vorstandsmitglied der GLS Beteiligungs AG. „Die Energiewende darf nicht durch das Abschalten der Altanlagen gefährdet werden.“, betont Martini, „durch die faire und attraktive Vereinbarung mit den Elektrizitätswerken Schönau ermöglichen wir auch weiterhin den wirtschaftlichen Betrieb der Anlagen und damit auch zukünftig eine direkte Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger an der Energiewende“


„Wie die Schönauer Stromrebellen gehören auch viele der ersten Betreiber von Windkraftanlagen zu den Pionieren der Energiewende“, betont Alexander Sladek, Vorstand der EWS, „daher sehen wir uns in einer besonderen Verantwortung, den Betreibergesellschaften mit einem guten Angebot den Fortbestand ihrer Anlagen zu sichern.“ Die Abnahmeverträge wurden in erster Linie mit Betreibern von Einzelanlagen und Windparks geschlossen, deren Organisationsformen ein hohes Maß an Bürgerbeteiligung garantieren. Für die EWS bedeuten die Kooperationen mit den Betreibern, künftig mehr Ökostrom produzieren und weitere Kunden beliefern zu können. „Wir möchten unseren Kunden Energie liefern, die wir selbst oder in Zusammenarbeit mit guten Partnern produzieren“, so Sladek weiter, „dafür sind die PPA-Abkommen ein gutes Instrument, sowohl für die Ü20-Anlagen als auch für neue Projekte.“

Info: Power Purchase Agreement (PPA)
Das PPA ist ein Stromkaufvertrag zwischen einem Stromerzeuger und einem Abnehmer. Der Vorteil liegt für beide Parteien darin, langfristig Planbarkeit zu schaffen und sich nicht von schwankenden Marktbedingungen abhängig zu machen. Mit dem Auslaufen der EEG-Förderung für viele Anlagen in 2021 wird mit einer verstärkten Anwendung von PPAs gerechnet, sowohl im Photovoltaik- wie auch im Windbereich. Die Windparks und Einzelanlagen, die zu den ersten gehörten, deren Stromerzeugung auf Grundlage des im Jahr 2000 eingeführten Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) zu garantierten Preisen vergütet wurde, fallen zum Jahresende allesamt aus der EEG-Förderung.