20.03.2023

Einlagensicherung: Wie die GLS Bank ihre Kund*innen schützt

Die Bankenkrise verunsichert aktuell den Markt. Ersten Analysen zufolge soll es sich aber bei den insolventen Banken um zwei spezielle Fälle handeln. Bei der Silicon Valley Bank war es ein Klumpenrisiko, da die Bank vor allem Start-ups als Geschäftskunden hatte. Bei der Credit Suisse hatten sich die Probleme schon in den vergangenen Jahren abgezeichnet. Nach einem großen Mittelabfluss ist die Bank letztlich abgestürzt und musste kurzfristig gerettet werden. Diesmal konnte man dafür auf Steuergelder verzichten. Der ersten Einschätzung nach sorgen die Vorfälle vor allem im EU Parlament dafür, dass Bankeregulierung erneut diskutiert wird. 

Was bedeutet die aktuelle Situation für GLS Bank Kundinnen?
Im Grunde nichts. Es gibt keine offiziellen Warnzeichen für den deutschen Bankenmarkt. Wir möchten hier aber nochmal alle unseren Kund*innen über die Einlagensicherung informieren.

Wie hoch ist der Einlagenschutz bei der GLS Bank?
Bis zu 100.000 Euro an Einlagen werden Kund*innen im Falle einer Insolvenz erstattet.

Gilt die 100.000 Euro-Grenze pro Konto?
Nein, die Summe bezieht sich auf alle Einlagen. Beispiel: Haben Sie etwa 90.000 Euro auf einem Sparkonto und 20.000 Euro auf einem Girokonto, so werden Ihnen im Ernstfall lediglich 100.000 Euro erstattet.

Was gilt für Gemeinschaftskonten?
Auch bei Gemeinschaftskonten gilt die Obergrenze von 100.000 Euro pro Kontoinhaber*in.

Was ist mit Konten von Vereinigungen oder Sozietäten?
Auch hier gilt die Obergrenze von 100.000 Euro pro Einlage, auch wenn das Konto zwei oder mehr Menschen zugeschrieben ist.

Wie sichert sich die GLS Bank ab?
Die GLS Bank ist Teil eines institutsbezogenen Sicherungssystems. Es ist als Einlagensicherungssystem gesetzlich anerkannt. Das bedeutet: Alle Institute, die Mitglied dieses Einlagensicherungssystems sind, unterstützen sich gegenseitig, um eine Insolvenz zu vermeiden. Teil dieses Sicherungssystem sind alle Volksbanken und Raiffeisenbanken, Spardabanken, PSD-Banken, kirchliche Kreditgenossenschaften sowie sonstige Spezialinstitute der FinanzGruppe wie die Bausparkasse Schwäbisch Hall.

Gab es schonmal einen Insolvenzfall der Gruppe?
Nein. Grund dafür ist neben dem nachhaltigen Geschäftsmodell auch die Sicherungseinrichtung des BVR (Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken). Diese hat die Aufgabe, drohende oder bestehende wirtschaftliche Schwierigkeiten bei den ihr angeschlossenen Banken abzuwenden. Der sogenannte Institutsschutz ist dem zuerst erwähnten Einlagenschutz vorgeschaltet. Seit Bestehen der Sicherungseinrichtung und somit seit mehr als 80 Jahren hat es keine Insolvenz einer der Sicherungseinrichtung angeschlossenen Bank gegeben, so dass noch nie ein Einleger entschädigt werden musste.