12.10.2023

Aufruf an die EU-Kommission: Wir brauchen verbindliche Regeln für soziale Investitionen

Damit die sozial-ökologische Transformation gelingt, brauchen wir viel mehr Investitionen, die die Gesellschaft und soziale Teilhabe stärken. Bisher gibt es auf EU-Ebene Regeln für sogenannte grüne Investitionen - für soziale Investitionen fehlen sie bisher. Weil wir uns seit jeher politisch engagieren, haben wir gerne diesen neuen Aufruf an die EU-Kommission unterzeichnet.

Die GLS Bank ist damit eine von vorerst elf Banken und Finanzverbänden, die von der EU-Kommission Regeln und gesetzliche Rahmenbedingungen für soziale Investitionen fordern. Gemeint sind sozialer Wohnungsbau, Gesundheitsversorgung oder Bildung. Die Sache ist dringend: Es fehlen bis 2030 Investitionen in Höhe von 100 bis 150 Milliarden Euro für soziale Zwecke - pro Jahr. Für den Zeitraum 2018 bis 2030 schätzte eine EU-Taskforce eine Lücke von insgesamt 1,5 Billionen Euro!

Ein Rahmen für soziale Investitionen muss die Lücke neben den Regeln für ökologische Investitionen schließen. Diese wurden in der EU-Taxonomie geregelt, die jedoch scharf kritisiert wurde als Einfallstor für Greenwashing. Nachhaltig bedeutet auch sozial, denn den Übergang unserer Wirtschaft zur Klimaneutralität müssen wir fair gestalten.

Bisher ist in der EU nicht geregelt, welche Investitionen konkret einen positiven Beitrag zu sozialen Zielen leisten. Festgeschrieben ist in Bezug auf nachhaltige Finanzen lediglich, dass negative soziale Auswirkungen vermieden werden sollen. Das wird weder den Bedürfnissen der Menschen noch den bereits existenten Anforderungen an Unternehmen gerecht.

Gründe für die Notwendigkeit eines Rahmens für soziale Investorinnen:

  • Investitionslücke bis 2030 in Billionenhöhe
  • Unternehmen müssen die Sorgfaltsrichtlinie CSDDD (Europäische Lieferkettenrichtlinie) erfüllen - darunter fällt unter anderem die Achtung der Menschenrechte in der Wertschöpfungskette.
  • Private wie institutionelle Anleger*innen wollen wissen, wie sie soziale Aspekte berücksichtigen können. Damit sind sie bis jetzt allein.
  • Auch Investoren brauchen eine klare Definition, was eine soziale Investition ist.
  • Für die Transformation müssen Unternehmen stärker soziale Aspekte berücksichtigen. Beispielsweise brauchen sie Arbeitskräfte und müssen sich stärker mit potentiellen Arbeitnehmenden in prekären Situationen befassen, etwa Migrant*innen.

Die Gruppe der unterzeichnenden Banken und Institutionen schlägt vor, den Sozialinvestitionsrahmen auf bestehendem EU-Recht aufzubauen. Dabei nennt sie Verträge, Richtlinien und Kriterien, die das leisten könnten. Mehr Informationen finden Sie im verlinkten Original des Aufrufs.