Gibt es ein Mindestalter, um Wero zu nutzen?
Wero kann von volljährigen Personen und von Minderjährigen über 14 Jahren genutzt werden.
Für Minderjährige ist nach der ersten Freischaltung zunächst nur das Empfangen von Geld möglich.
Für die Funktionen „Geld senden“ und „Geld anfordern“ ist die Zustimmung der gesetzlichen Vertreter erforderlich. Das entsprechende Formular wird im ePostfach bereitgestellt und muss von beiden gesetzlichen Vertreter*innen unterschrieben bei uns eingereicht werden, z. B. als Anhang zu einer ePostfach-Nachricht. Nach Eingang der Zustimmung wird Wero vollständig freigeschaltet.