In welchen Fällen gibt es die Empfängerüberprüfung?

Die Empfängerüberprüfung erfolgt aufgrund der gesetzlichen Vorgaben, spätestens ab dem 9. Oktober 2025, generell bei allen "Standard"- und Echtzeitüberweisungen in Euro zwischen Zahlungskonten innerhalb der Euroländern der EU. Zusätzlich können auch Island, Liechtenstein und Norwegen als weitere Mitgliedsstaaten des EWR die gesetzlichen Vorgaben zur Empfängerüberprüfung übernehmen. Eine Liste der Mitgliedsstaaten findest Du hier.

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