SEPA - das sollten Sie wissen

SEPA (Single Euro Payments Area) ist der einheitliche Euro-Zahlungsverkehrsraum. Er besteht zurzeit neben den 19 Euro-Staaten aus allen weiteren EU-Mitgliedstaaten sowie die derzeit drei weiteren Staaten des europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) Island, Liechtenstein und Norwegen. Dazu kommen weitere Staaten und Gebiete wie Andorra, Monaco, San Marino, Schweiz, Vatikanstadt, Saint-Pierre und Miquelon sowie Jersey, Guernsey und Isle of Man.

Das Wichtigste

In der SEPA werden Überweisungen SCT (SEPA Credit Transfer) genannt. Für Überweisungen mittels SEPA Credit Transfer benötigen Sie Ihre IBAN, sowie die IBAN und den BIC des Zahlungsempfängers. Bei innerdeutschen Überweisungen von Privatkunden wird zur Vereinfachung nur die IBAN des Zahlungsempfängers benötigt.

Für nationale und internationale SCT Überweisungen gilt die Gebührenteilung ("SHARE"-Regelung) und eine einheitliche Laufzeit von einem Arbeitstag.

Tipp: Informieren Sie Ihre Geschäftspartner rechtzeitig und nennen Sie bereits heute auf Ihren Briefbögen und in Ihrer E-Mail Signatur Ihre IBAN und Ihren BIC.

Wenn Unternehmen, Vereine oder Selbständige Lastschriften von Privatkunden einziehen, fallen diese Zahlungen unter die Regelung der SEPA-Basislastschrift, SEPA Direct Debit Core.

Die SEPA Basis Lastschrift (SEPA Direct Debit Core) ist

  • ein Lastschrifteinzug
  • eines "Nicht-Verbrauchers" (juristische Personen, Vereine, Selbständige)
  • von einem Verbraucher
  • in Euro
  • innerhalb der SEPA-Länder

Um eine SEPA Basis Lastschrift durchzuführen, benötigen Sie eine Gläubiger ID (engl. Creditor Identifier, kurz CI). Die Gläubiger ID wird kostenfrei von der Deutschen Bundesbank vergeben. Sie Können Ihre Gläubiger ID bei der Bundesbank beantragen.

Zum Antragsformular der Bundesbank

Eine SEPA Lastschrift wird durch ein sogenanntes Mandat autorisiert.

  • Eine autorisierte SEPA Basis Lastschrift kann vom Zahlungspflichtigen bis zu 8 Wochen nach Kontobelastung zurückgegeben werden.
  • Eine nicht autorisierte SEPA Basis Lastschrift kann vom Zahlungspflichtigen bis zu 13 Monate nach Kontobelastung zurückgegeben werden.
  • Als Zahlungsempfänger legen Sie dem Zahlungspflichtigen ein Mandat zur Unterschrift vor. Ein Beispiel für einen Mandatstext hat die Bankenorganisation "Deutsche Kreditwirtschaft" als PDF vorbereitet.
  • Bei grenzüberschreitenden Lastschriften ist das Mandat in der Landessprache des Zahlungspflichtigen oder in Englisch zu verfassen. Das European Payments Council hat Übersetzungen der Mandatstexte in verschiedenen Landssprachen zur Verfügung gestellt.
  • Der Zahlungspflichtige erteilt Ihnen das Mandat und ermächtigt Sie damit zum Einzug der Forderungen.
  • Sie senden dem Zahlungspflichtigen eine Voranzeige (Pre-Notification), zum Beispiel in Form einer Rechnung. Sofern nicht anders vereinbart, ist die Voranzeige 14 Tage vor Fälligkeit zu senden.
  • Sie übermitteln die Lastschrift-Daten rechtzeitig online an die GLS Bank.
  • Die GLS Bank leitet den Auftrag an die Bank des Zahlungspflichtigen weiter. Bei einmaligen Lastschriften und der ersten von Folge-Lastschriften muss die Übermittlung spätenstens 5 Bankarbeitstage vor Fälligkeit erfolgen. Bei Folgelastschriften bis spätestens 2 Bankarbeitstage vor Fälligkeit.
  • Die Bank des Zahlungspflichtigen belastet das Konto des Zahlungspflichtigen am Fälligkeitstag.

IBAN ist die Kurzform für International Bank Account Number.

Die IBAN in Deutschland ist leicht zu merken. Sie besteht immer aus dem Länderkennzeichen DE, einer 2-stelligen Prüfziffer, Ihrer bisherigen Bankleitzahl und Ihrer 10stelligen Kontonummer:

DE 21 430 609 67 8080808000

Sie müssen sich also neben Ihrer aktuellen Bankleitzahl und Kontonummer lediglich zusätzlich die zweistellige Prüfziffer merken. Ihre IBAN haben wir bereits auf Ihrem Kontoauszug vermerkt.

Zur Berechnung der IBAN gibt es im Internet durchaus zuverlässige IBAN-Rechner und IBAN-Konverter. Wenn Sie für Überweisungen oder Lastschriften die IBAN des Zahlungspflichtigen oder Zahlungsempfängers benötigen, vertrauen Sie bitte nur auf die Angaben der jeweiligen Bank, da die Konverter nicht für eventuelle Ausnahmeregelungen programmiert sind. 

Der BIC (Bank Identifier Code) ist die international eindeutige Kennung der Finanzinstitute, die am SWIFT-Netzwerk (weltweites Zahlungsverkehrsnetz der Finanzinstitute) teilnehmen. Der BIC hat immer elf Stellen und beinhaltet vierstellig einen Bankcode, danach zweistellig das Länderkürzel und zweistellig die Codierung des Ortes, sowie schließlich dreistellig einen Branchen- oder Filialcode.

Der BIC der GLS Bank lautet: GENODEM1GLS

IBAN-Konverter

Wenn Sie in einer eigenen Software Kontodaten verwalten, können Sie mit Hilfe unserer Umrechnungssoftware die Datenbestände der Kontonummern und Bankleitzahlen entsprechend IBAN und BIC ermitteln.

Die Berechnung können Sie für einzelne Zahlungspartner oder die gesamten Stammdaten durchführen. Für die Installation benötigen Sie ein Installationspasswort, dass Sie per formloser E-Mail an online-team@gls.de anfordern können.Die Software kann unter www.vr-iban-konverter.de heruntergeladen und installiert werden. Bitte beachten Sie, dass die Installation mit Administratorrechten durchgeführt werden muss.

Zum 26. Juni 2017 sind aufgrund der gesetzlichen Vorgaben (EU-Geldtransferverordnung) durch uns als Bank zum Zwecke der Geldwäsche- und Terrorismusbekämpfung bei der Ausführung von Lastschriften Angaben zu Zahlungspflichtigen (Zahler) und zum Lastschrifteinreicher (Zahlungsempfänger) zu prüfen und zu übermitteln.

Das bedeutet für Sie konkret:

Werden durch Sie als Einreicher Lastschriften ab 1000 Euro auf ein Konto von Zahlungspflichtigen außerhalb des EWR – zum Beispiel die Schweiz – gezogen, ist von Ihnen im Datensatz nicht nur IBAN und Namen sondern auch die Anschrift des Zahlungspflichtigen anzugeben. Sofern dies Ihrerseits nicht erfolgt, kann der Lastschrifteinzug in Staaten außerhalb des EWR nicht vorgenommen werden.

Verwenden Sie zur Erfassung von Lastschriften eine Software, prüfen Sie diese bitte auf Aktualität. Gegebenenfalls ist ein Update notwendig.

Falls Sie Fragen haben, sprechen Sie uns an! Wir beraten Sie gerne telefonisch

+49 234 5797 444

Montags bis donnerstags von 8.30 bis 19.00, freitags von 8.30 bis 16.00 Uhr.

 

SEPA-Kompendium

Kleines Einmaleins der wichtigsten SEPA-Fachbegriffe

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Noch Fragen?

Sepa-Überweisungen sind nur in Euro, ohne zusätzliche Weisung (z.B.eilig/telegrafisch), mit Entgeltteilung (share) innerhalb der EU-/EWR-Staaten und in die Schweiz/Monaco möglich. Übrige grenzüberschreitende Überweisungen sind Auslandsüberweisungen.

Nein, das ist leider nicht möglich.

Wir empfehlen, den/die Zahlungsempfänger*in zu kontaktieren und ihn/sie um Rücküberweisung zu bitten. Sollte das nicht möglich sein, können Sie eine Anfrage auf Rücküberweisung (früher  „Überweisungs-Rückruf“) beauftragen. Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitung bis zu drei Wochen dauern kann und dass eine Rücküberweisung nicht garantiert ist. Dies hängt unter anderem davon ab, wann uns die Empfängerbank antwortet und ob der/die Inhaber*in des Empfängerkontos zustimmt.

Für die Anfrage benötigen wir einen schriftlichen, von Ihnen unterschriebenen Auftrag mit Angabe der betreffenden Auftraggeber-Kontonummer, den Empfängerkontodaten, des Betrags und des Datums, zu dem Sie den Auftrag erteilt haben.

Ihren Auftrag können Sie uns eingescannt/abfotografiert über das Postfach in Ihrem Onlinebanking schicken oder per Post an GLS Bank, 44774 Bochum bzw. per Fax an +49 234 5797 222.
Für eine Anfrage auf Rücküberweisung berechnen wir pro Auftrag innerhalb Deutschlands 10 Euro Gebühren.

Eine SEPA-Basislastschrift kann innerhalb von acht Wochen nach Belastung an den Einreicher zurückgegeben werden, d.h. eine entsprechende Kontobelastung wird rückgängig gemacht. Ein Lastschrifteinzug ohne Mandat, d.h. eine unautorisierte Lastschrift, kann vom Zahler innerhalb von 13 Monaten nach der Kontobelastung zurückgegeben werden.

Bei der SEPA-Firmenlastschrift besteht keine Möglichkeit der Rückgabe der Lastschrift. Der Zahlungsdienstleister des Zahlers (Zahlstelle) ist verpflichtet, die Mandatsdaten bereits vor der Belastung auf Übereinstimmung mit der vorliegenden Zahlung zu prüfen.

Eine Mandatsreferenz sollten Sie nicht weiter verwenden, wenn ein Mitglied einem Mandat widersprochen hat. Diese Referenz ist womöglich bei der kontoführenden Bank gesperrt. Wenn Sie zum Beispiel die Mitgliedsnummer als Mandatsreferenz verwenden, sollten Sie diese erweitern, z.B. um einen Buchstaben oder dem Monat und Jahr des Mandats.

Ein Mandat verfällt erst 36 Monate nach Tätigung der letzen Buchung. Nicht das Datum der Unterschrift (Mandatserteilung) ist entscheidend, sondern das Fälligkeitsdatum der zuletzt gebuchten Lastschrift.

Ist ein Buchungstermin zum Beispiel aufgrund technischer Probleme nicht einzuhalten, ist eine neue Vorabbenachrichtigung mit der Mitteilung des neuen Belastungstermins nötig. Wenn Sie keine andere Frist (z.B. in den  AGBs) vereinbart haben, sogar 14 Tage vor dem nächsten Buchungstermin. Wir empfehlen daher, die Benachrichtigungsfrist zu verkürzen, z.B. in den Geschäftsbedingungen.

Die Fristen für die Buchung und Vorlegung von Eillastschriften wurden in die SEPA-Basis- oder in die SEPA-Firmen-Lastschriften übernommen. Damit sind Eillastschriften unnötig. Sie werden nicht mehr angeboten.

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Thema Titel Wofür brauchen Sie das? Formulare und Infos
SEPA SEPA-Kompendium In unserem Kompendium sind alle wichtigen Themen zu SEPA verständlich erklärt. Download (pdf | 923 KB) (Letzte Aktualisierung - 11.04.2023)
SEPA Info zur Umstellung auf SEPA-Lastschriften Hier finden Sie die wichtigsten Informationen zur Umstellung auf SEPA. Download (pdf | 52 KB) (Letzte Aktualisierung - 11.04.2023)
SEPA Checkliste: SEPA-Basislastschrift für Vereine Mit der Checkliste stellen Sie Schritt für Schritt auf SEPA um. Download (pdf | 95 KB) (Letzte Aktualisierung - 11.04.2023)
SEPA Lastschrift- und Terminbestände mit GLS eBank und FinTS/HBCI Anleitung Download (pdf | 100 KB) (Letzte Aktualisierung - 11.04.2023)
SEPA Terminbestände mit Profi cash per FinTS/HBCI abrufen Anleitung Download (pdf | 110 KB) (Letzte Aktualisierung - 11.04.2023)
SEPA Terminbestand FinTS HBCI VR-NetWorld Software Anleitung Download (pdf | 194 KB) (Letzte Aktualisierung - 11.04.2023)