Wer ist für das Altersvorsorgedepot förderberechtigt?
Grundsätzlich jede*r, der/die gesetzlich rentenversichert oder dem gleichgestellt ist.
Dazu zählen zum Beispiel Angestellte und Azubis in einem versicherungspflichtigen Job, Beamt*innen, Landwirt*innen, Künstler*innen nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz, Eltern während der dreijährigen Kindererziehungszeit oder wer einen nahen Angehörigen pflegt.
Auch Selbstständige mit abgegebener Steuererklärung und Pflichtmitglieder einer berufsständischen Versorgungseinrichtung (z. B. Ärztekammer) sind förderberechtigt, selbst wenn sie nicht gesetzlich rentenversichert sind.
Nicht direkt förderberechtigt sind zum Beispiel freiwillig gesetzlich Rentenversicherte ohne eine der genannten Voraussetzungen, Minijobber*innen, die sich von der Rentenversicherungspflicht haben befreien lassen sowie wer bereits eine Vollrente wegen Alters bezieht.
Nicht sicher, ob Du dazugehörst? Wir prüfen das gerne gemeinsam mit Dir.