Kann der/die Ehe- oder Lebenspartner*in im Altersvorsorgedepot über mich mitgefördert werden?

Ja. Wenn eine Person in der Ehe oder eingetragenen Lebenspartnerschaft unmittelbar förderberechtigt ist, kann die andere Person die Zulage bekommen, auch ohne selbst unmittelbar förderberechtigt zu sein. 

Voraussetzung: Ihr lebt nicht dauerhaft getrennt und die mitgeförderte Person zahlt selbst mindestens 120 Euro im Jahr ein. Die Höhe der Zulage richtet sich dann nach den Einzahlungen der unmittelbar förderberechtigten Person und liegt bei maximal 175 Euro.

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