Ist mein Altersvorsorgedepot im Todesfall vererbbar?

Ja. Stirbst Du, bevor das gesamte Kapital ausgezahlt ist, geht das verbleibende Guthaben an Deine Erb*innen beziehungsweise an von Dir benannte Begünstigte über. Anders als bei vielen klassischen Rentenversicherungen verfällt hier nichts. Allerdings ist in einem solchen Fall die steuerliche Förderung – Zulagen und die sich gegebenenfalls aus dem Sonderausgabenabzug gesondert festgestellten Beträge – zurückzuzahlen. Die genauen Details können wir gerne im persönlichen Gespräch klären.

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