Welche Vollmachten kann ich erteilen?

Kontovollmacht:

Mit einer Kontovollmacht berechtigt der/die Kontoinhaber*in eine weitere Person zur Verfügung über ein explizit mit der Kontonummer benanntes Konto.

Kundenvollmacht:

Mit einer Kundenvollmacht berechtigt der/die Kontoinhaber*in eine weitere Person zur Verfügung über alle aktuellen und zukünftigen Konten des Vollmachtgebers.

Es wird unterschieden zwischen:

  • Einzelvollmacht (E)
  • Gemeinschaftliche Vollmacht (A/B)
  • Auskunftsvollmacht (N) 

Einzelvollmacht (E)

Bei einer Einzelvollmacht darf der/die Bevollmächtigte über das Guthaben auf dem Konto verfügen (z. B. durch Barabhebungen, Überweisungen etc.). Auch Rechnungsabschlüsse und Kontoauszüge darf er/sie für den Kontoinhaber anerkennen oder ggf. auch reklamieren. Er/sie darf selbst jedoch keine weiteren Vollmachten erteilen, das Konto kündigen, eine Kündigung entgegennehmen, Kreditkarten für das Konto beantragen oder neue Kredite aufnehmen.

Gemeinschaftliche Vollmacht (A/B)

Für die gemeinschaftliche Vollmacht gilt dasselbe, allerdings müssen dann jeweils beide Bevollmächtigte zustimmen.

A = Gemeinsam mit einem anderen Bevollmächtigten (allgemein)
B = Gemeinsam mit einem anderen Bevollmächtigten der Gruppe A (beschränkt)

Auskunftsvollmacht (N)

Der Bevollmächtigte darf von dem/der Kontoinhaber*in frei bestimmt werden, vorausgesetzt er ist volljährig und geschäftsfähig bzw. gesetzliche/r Vertreter*in einer juristischen Person. Bei der sogenannten Auskunftsvollmacht wird der bevollmächtigten Person nur ein Auskunftsrecht gewährt.

So erteilen Sie eine Vollmacht

Als Privatkund*in können Sie eine Vollmacht in Ihrem Onlinebanking erteilen oder telefonisch in Auftrag geben: +49 234 5797 100.

Als Geschäftskunde senden Sie uns über den Link Freischaltung für Online-Vollmachten für Unternehmen oder Vereine die benötigten Daten. Danach erhalten Sie von uns eine Nachricht in Ihr Onlinebanking-Postfach und können die Vollmacht online einrichten.

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