Können Einzelüberweisungen per Opt-Out an die Bank übermittelt werden?
Nein, diese Zahlungen werden vorab vom EBICS Server abgelehnt.
Die Opt-Out Funktion darf lediglich bei Sammelüberweisungen genutzt werden.
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat mitgeteilt, dass sie eine Aussetzung der Empfängerüberprüfung bei Einzelzahlungen mit CCT (SEPA-Überweisung) und CIP (Echtzeitüberweisung) duldet. Dies hat einige Banken dazu veranlasst, einen Opt-Out aus der Empfängerüberprüfung für Einzelzahlungen anzubieten.
Von der Duldung der BaFin bleibt allerdings die Pflicht zur Empfängerüberprüfung bei Sammelüberweisungen mit nur einer Transaktion gemäß der Verordnung über Echtzeitüberweisungen unberührt. Aus Haftungsgründen können wir Ihnen daher eine Aussetzung der Empfängerüberprüfung bei Einzelzahlungen nicht anbieten. Wir bitten Sie um Verständnis.
Damit Sie ab 5. Oktober 2025 weiterhin uneingeschränkt Zahlungen über EBICS einreichen zu können, bitten wir Sie um folgende Schritte:
- Nutzen Sie ab dem 5. Oktober die Auftragsarten CTV (SEPA-Überweisung) und CIV (Echtzeitüberweisung) oder bitten Sie Ihren Dienstleister zur zeitnahen Integration dieser Auftragsarten
- Bündeln Sie Einzelüberweisungen mit einer weiteren Zahlung und reichen Sie diese wie gewohnt als CCT (SEPA-Überweisung) und CIP (Echtzeitüberweisung) ein, so entfällt die Empfängerüberprüfung
- Sollte Ihre Zahlungsverkehrssoftware die neuen Auftragsarten oder die Empfängerüberprüfung nicht bis zum 5. Oktober 2025 unterstützen, können Sie unsere Zahlungsverkehrsprogramme BankingManager und GLS eBank Profi nutzen, um weiterhin spezifikationskonform Zahlungen einzureichen