Das pain.001.001.09 Format für den Auslandszahlungsverkehr sollte i.d.R. nicht für SEPA-fähige Transaktionen genutzt werden.
Mehr zu Formaten im Auslandszahlungsverkehr
Aktueller Hinweis zu unstrukturierten Adressdaten
Aufgrund aktueller Entscheidungen von SWIFT und dem European Payments Council (EPC) bleiben unstrukturierte Adressdaten im Interbankenverkehr über den 14. November 2026 hinaus vorerst zulässig. Aus diesem Grund hat die Deutsche Kreditwirtschaft (DK) beschlossen, die gemäß Format LifeCycle zu November 2026 geplante Abkündigung der Altformate aus den Bereichen SEPA-Zahlungsverkehr, Auslandsüberweisungen (DTAZV) und Euro-Eilüberweisungen auszusetzen und temporär weiter zu betreiben. Neue Endtermine werden rechtzeitig bekannt gegeben.
Wichtig: Taiwan, Südkorea, die Philippinen und die Schweiz akzeptieren ab dem 14. November 2026 keine Zahlungen mit unstrukturierten Adressdaten mehr. Für diese Länder sind strukturierte Adressdaten erforderlich. Ob weitere Länder folgen, ist derzeit offen.
Das bisher in Deutschland für Auslandszahlungen genutzte Format DTAZV wird durch das XML-Format pain.001.001.09 AXZ ersetzt. Grundlage ist der bereits aus SEPA bekannte internationale Standard ISO 20022, der damit auch im Auslandszahlungsverkehr verbindlich wird.
In der Deutschen Kreditwirtschaft (DK) endet die Unterstützung für DTAZV im Jahr 2026. Ab dem 14.11.2026 (00:01 Uhr) können wir daher keine DTAZV-Dateien mehr annehmen. Es werden dann ausschließlich XML-basierte AZV-Formate verarbeitet.
Für Ihr Unternehmen bedeutet das
Gleichzeitig bietet die Migration Vorteile
Zum 14.11.2026 treten auch wichtige Änderungen bei den SEPA-Einreicherformaten in Kraft. Alle Versionen vor pain.001.001.09 (Überweisungen) und pain.008.001.08 (GBIC_4, Stand 2024) werden ab dem 14.11.2026 nicht mehr akzeptiert.
Bitte überprüfen Sie rechtzeitig die Einstellungen Ihrer Banking- bzw. Finanzbuchhaltungssoftware und passen Sie sie bei Bedarf entsprechende an. Weitere Informationen finden Sie im Bereich Format LifeCycle - EBICS