Das bisher in Deutschland für Auslandszahlungen genutzte Format DTAZV wird durch das XML-Format pain.001.001.09 AXZ ersetzt. Grundlage ist der bereits aus SEPA bekannte internationale Standard ISO 20022, der damit auch im Auslandszahlungsverkehr verbindlich wird.
In der Deutschen Kreditwirtschaft (DK) endet die Unterstützung für DTAZV im Jahr 2026. Ab dem 14.11.2026 (00:01 Uhr) können wir daher keine DTAZV-Dateien mehr annehmen. Es werden dann ausschließlich XML-basierte AZV-Formate verarbeitet.
Für Ihr Unternehmen bedeutet das
Anpassung von Schnittstellen und verarbeitenden Systemen
Zum 14.11.2026 treten auch wichtige Änderungen bei den SEPA-Einreicherformaten in Kraft. Alle Versionen vor pain.001.001.09 (Überweisungen) und pain.008.001.08 (GBIC_4, Stand 2024) werden ab dem 14.11.2026 nicht mehr akzeptiert.
Bitte überprüfen Sie rechtzeitig die Einstellungen Ihrer Banking- bzw. Finanzbuchhaltungssoftware und passen Sie sie bei Bedarf entsprechende an. Weitere Informationen finden Sie im Bereich Format LifeCycle - EBICS
Die Änderung betrifft alle, die ihre Auslandsüberweisungen noch in den bisherigen Formaten einreichen oder deren Buchhaltungs- bzw. Banking-Software weiterhin auf diese alten Formate zurückgreift.
Für die elektronische Anlieferung von Auslandsüberweisungen im pain.001.001.09 XAZV-Format unterstützen wir ausschließlich die gemäß Format-LifeCycle aktuell gültige Formatversion „GBIC 4“ bzw. „GBIC 5“.
Folgende Formate werden zukünftig nicht mehr unterstützt:
Art des Formats
Aktuelles Format
Zukünftiges Format
Auslandszahlungen
DTAZV
pain.001.001.09
Zum 14.11.2026 treten auch wichtige Änderungen bei den SEPA-Einreicherformaten in Kraft. Alle Versionen vor pain.001.001.09 (Überweisungen) und pain.008.001.08 werden ab dem 14.11.2026 nicht mehr akzeptiert.
Mit der Einführung der neuen Formatversionen ändert sich auch die Erfassung von Adressen und deren Bestandteile.
Bisher konnten Adressdaten im Zahlungsauftrag unstrukturiert erfasst werden. Die einzelnen Adressbestandteile konnten dabei in beliebiger Form und Reihenfolge in der Zahlungsdatei angegeben werden.
Mit den neuen Formatversionen müssen Adressdaten spätestens ab dem 14. November 2026 in strukturierter oder in hybrider Form angegeben werden.
Das bedeutet: Jede Adresskomponente wird einem klar definierten Feld zugeordnet. In diesem Beispiel einer deutschen Adresse stehen jeweils in einem eigenen Feld:
Name des Auftraggebers/der Auftragsgeberin
Straßenname
Hausnummer
Postleitzahl
Stadt
Land
Verpflichtend ist die strukturierte oder hybride Erfassung von Adressen künftig in folgenden Konstellationen:
bei SEPA-Überweisungen in Länder außerhalb des SEPA-Raums bzw. des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR)
bei Auslandszahlungen ins Ausland bzw. bei Zahlungsaufträgen in Fremdwährungen.
Für SEPA-Zahlungen innerhalb Deutschlands, des SEPA-Raums und des EWR ist grundsätzlich keine Adressangabe erforderlich. Geben Sie jedoch freiwillig Adressdaten im Zahlungsauftrag an, müssen diese auch hier in strukturierter oder hybrider Form erfasst werden.
Wir empfehlen, vollständig strukturierte Adressen zu übermitteln.
Mindestanforderung: Wenn eine Adressangabe erforderlich ist, dann müssen mindestens Stadt „Town Name“ (<twnnm>) und Land „Country“ (<ctry>) angegeben werden. Teilweise werden auch die Angabe der Straße „Street Name“ (<strtnm>), der Hausnummer „Building Number“ (<bldgnb>) und der Postleitzahl „Postal Code“ (<pstcd>) erwartet. Außerdem kann es abhängig vom jeweiligen Land notwendig sein, weitere adressbezogene Informationen bereitzustellen.
Vollständig strukturierte Adressdaten: Neben den Mindestanforderungen werden auch alle weiteren Adressdaten in strukturierter Form übermittelt. Empfehlung: Nutzen Sie – wenn verfügbar – weitere strukturierte Felder, z.B. Postleitzahl, Straßenname und Hausnummer.
Beispiel
Name des Auftraggebers
<Nm>Max Mustermann</Nm>
Postalische Adresse
<PstlAdr>
Straßenname
<StrtNm>Musterstraße</StrtNm>
Hausnummer
<BldgNb>123</BldgNb>
Gebäudename
<BldgNm>Musterhaus</BldgNm>
Etage/Floor
<Flr>8</Flr>
Postleitzahl
<PstCd>12345</PstCd>
Stadt
<TwnNm>Musterstadt</TwnNm>
Land
<Ctry>DE</Ctry>
<PstlAdr>
Semi-strukturierte/hybride Adressbelegung: Dieses Format kombiniert strukturierte Pflichtangaben (Stadt und Land) mit unstrukturierten Zusatzinformationen (<AdrLine>). Im Feld AdrLine dürfen ergänzende Angaben unstrukturiert gemacht werden (bspw. für Straße und Hausnummer). Bei Verwendung des hybriden Adressformats sind jedoch nur 2 Zeilen AdrLine zulässig. Verwenden Sie unstrukturierte Adresszeilen nur für Informationen, die sich nicht verlässlich strukturieren lassen oder in keine strukturierte Komponente passen. Unstrukturierte Zeilen dürfen keine Duplikate der bereits strukturiert gelieferten Felder enthalten.
Überprüfen Sie, ob Ihre Banking-Software, Buchhaltungs- und ERP-Systeme strukturierte Adressdaten erfassen und weitergeben können oder Auslandsüberweisungen bereits in den neuen Formaten erzeugt.
Stellen Sie sicher, dass Sie bis spätestens November 2026 das hybride oder voll strukturierte Adressformat unterstützen.
Ist dies noch nicht der Fall, nehmen Sie die notwendigen Anpassungen in den Einstellungen Ihrer Anwendung vor. Unterstützt Ihre Software die neuen Formate grundsätzlich noch nicht, wenden Sie sich bitte an den jeweiligen Hersteller oder Lizenzgeber.
Stellen Sie sicher, dass für alle Zahlungsparteien (insbesondere Zahlungsempfänger*innen) mindestens Stadt und Land als separate Daten vorliegen. Holen Sie diese Informationen bei Bedarf jetzt aktiv bei Ihren Partner*innen ein.
Gerne unterstützen wir Sie bei der Suche nach der passenden Lösung – weiterführende Informationen finden Sie unter Zahlungssysteme & Banking
Das Einreichen von CSV-Dateien ist nicht möglich. Wir raten zudem generell davon ab, eine Lieferung einer CSV-Datei anstelle eines XML zu implementieren, da CSV-Importe nach XML AZV beim Import konvertiert werden müssen. Dies ist mit potentiellen Fehlern/Problemen wie Fehlangaben und Datenverlusten verbunden.
Ja, das ist möglich. Wichtig dabei ist, dass es sich immer um den/die gleiche/n Auftraggeber*in sowie das gleiche Konto handelt, von dem aus die Auslandsüberweisung getätigt werden soll.
Während der Übergangszeit bis November 2026 können beide Formate (DTAZV und pain.001.001.09 AXZ) zur Einreichung von Auslandszahlungen entgegengenommen und verarbeitet werden.
Mit dem Ende der Koexistenzphase am 14.11.2026 können ausschließlich XML-basierte Formate verarbeitet werden, welche nur noch strukturierte oder semistrukturierte (hybride) Adressdaten enthalten dürfen. Diese sind ab dann nicht mehr mit den alten DTAZV-basierten Kundeneinreichungsformaten kompatibel. Wir empfehlen eine frühzeitige Umstellung des Formats.
Nach dem Abschalttermin werden eingereichte Zahlungsaufträge in alten Formaten zurückgewiesen. Nehmen Sie die Umstellung Ihrer Anwendungen daher bitte rechtzeitig vor.
Damit grenzüberschreitende Zahlungen auch künftig zuverlässig und zügig verarbeitet werden können, werden Adressdaten in strukturierter oder hybrider Form übermittelt. Das verbessert die Qualität der Angaben, unterstützt eine schnelle Verarbeitung und hilft dabei, regulatorische Anforderungen sicher zu erfüllen.
Strukturierte Adresserfassung
schnellere Verarbeitung, da Angaben standardisiert und automatisiert geprüft werden können
weniger Fehler und Rückfragen durch klar definierte Datenfelder
mehr Sicherheit im Zahlungsverkehr, weil Prüfprozesse besser unterstützt werden
Hybride Adresserfassung
mehr Flexibilität, um unterschiedliche internationale Adressformate abzubilden
pragmatische Nutzung bestehender Adressdaten, ohne alles sofort vollständig umstellen zu müssen
Zahlungen bleiben möglich, auch wenn Adressen nicht in allen Fällen vollständig standardisiert vorliegen