Wie lange kann das Format DTAZV noch für Auslandszahlungen verwendet werden?

Während der Übergangszeit bis November 2026 können beide Formate (DTAZV und pain.001.001.09 AXZ) zur Einreichung von Auslandszahlungen entgegengenommen und verarbeitet werden. 

Mit dem Ende der Koexistenzphase am 14.11.2026 können ausschließlich XML-basierte Formate verarbeitet werden, welche nur noch strukturierte oder semistrukturierte (hybride) Adressdaten enthalten dürfen. Diese sind ab dann nicht mehr mit den alten DTAZV-basierten Kundeneinreichungsformaten kompatibel. Wir empfehlen eine frühzeitige Umstellung des Formats.

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