Wer kann das KfW StartGeld (ERP-Gründerkredit) nutzen?

Gefördert werden Existenzgründer*innen, Unternehmensnachfolgende sowie junge Unternehmen (inklusive gemeinwohlorientierter) und Freiberufler*innen.

Außerdem gilt: Sie möchten innerhalb von 5 Jahren nach Geschäftsaufnahme ein Vorhaben finanzieren. 

Zudem müssen die folgenden Voraussetzungen für kleine Unternehmen im Sinne der Definition der EU erfüllt sein: Die Unternehmen müssen weniger als 50 Mitarbeiter und einen Jahresumsatz von höchstens 10 Millionen Euro oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens 10 Millionen Euro haben.

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