Wer kann das KfW StartGeld (ERP-Gründerkredit) nutzen?
Gefördert werden Existenzgründer*innen, Unternehmensnachfolgende sowie junge Unternehmen (inklusive gemeinwohlorientierter) und Freiberufler*innen.
Außerdem gilt: Sie möchten innerhalb von 5 Jahren nach Geschäftsaufnahme ein Vorhaben finanzieren.
Zudem müssen die folgenden Voraussetzungen für kleine Unternehmen im Sinne der Definition der EU erfüllt sein: Die Unternehmen müssen weniger als 50 Mitarbeiter und einen Jahresumsatz von höchstens 10 Millionen Euro oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens 10 Millionen Euro haben.