Wie bekomme ich eine Steuerbescheinigung?

Eine Steuerbescheinigung können Sie über das GLS Onlinebanking anfordern:
Zum GLS Onlinebanking

Bitte beachten Sie, dass wir nur eine Steuerbescheinigung ausstellen können, wenn auch Zinsen zu Ihren Gunsten geflossen sind und Kapitalertragssteuer abgeführt wurde! Dies bedeutet, dass keine Steuerbescheinigung ausgestellt wird, wenn Sie mit Ihren Kapitalerträgen innerhalb Ihres Freistellungsauftrags geblieben sind.

Wenn Sie Steuern auf Ihre Kapitalerträge gezahlt haben, erhalten Sie die Steuerbescheinigung immer spätestens zum Ende des ersten Quartals des Folgejahres.