Anmelden im Banking: jetzt mit TAN-Abfrage?

Seit Ende 2019 benötigen Sie beim Login im GLS Onlinebanking, in Zahlungsverkehrsapps und in Zahlungsverkehrssoftware neben der PIN auch eine TAN. Bekannt ist dieses Verfahren auch als Zwei-Faktor-Authentifizierung (2FA). Damit wird eine der letzten Regelungen der neuen EU-Zahlungsdiensterichtlinie (PSD2) umgesetzt, mit der das Banking sicherer geworden ist. Diese Regelung gilt für alle Banken in der EU und ist nicht abschaltbar.

Zukünftig werden Sie spätestens alle 90 Tage erneut aufgefordert, bei der Anmeldung eine TAN einzugeben.

Mehr Informationen zu PSD2

Mit Umsetzung von PSD2 wird die Zwei-Faktor-Authentifizierung in der Regel angewendet

  •     beim Login ins Onlinebanking,
  •     bei einer Zahlung (gilt nicht für Lastschriften),
  •     bei einer Aktion, die zu einem Risiko führen kann, wie zum Beispiel eine Adressänderung,
  •     bei Zahlungen mit Ihrer Debit- oder Mastercard-/Visa-Kreditkarte beim Online-Einkauf und im Geschäft. Hier heißt das Verfahren 3D Secure