GLS Geschäftskonto & Zahlungsverkehr

Für gemeinnützige Organisationen und Unternehmen

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Das Konto für eine bessere Welt

  • digital und mobil nutzbar
  • kostenlos Bargeld an über 18.000 Geldautomaten
  • ausgezeichneter Support
  • besondere Konditionen für Gemeinnützige
  • auf Wunsch mit zusätzlichen Leistungen

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Banking

Erledigen Sie Ihren Zahlungsverkehr zuverlässig und einfach mit unseren ZV-Programmen und/oder im Onlinebanking. 

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Zeigen Sie die grüne Karte

Zahlen Sie mit der GLS BusinessCard oder der GLS BankCard bequem bargeldlos und verfügen Sie weltweit an Geldautomaten

  • kontaktlos
  • sichere Kreditkarte dank 3D-Secure
  • aus 75 % Bio-Rohstoff (statt Erdöl)

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Konditionen

  Für Gemeinnützige GLS Geschäftskonto GLS GeschäftskontoPlus
GLS Beitrag pro Monat 5,00 Euro 5,00 Euro 5,00 Euro
Kontoführungsgebühr pro Monat 3,80 Euro 8,00 Euro 20,00 Euro
Onlinebanking-Verfahren FinTS/HBCI FinTS/HBCI FinTS/HBCI
Buchungen jede Buchung: 0,10 Euro

jede Buchung: 0,12 Euro

jede Buchung: 0,08 Euro
gebührenfreie Buchungsposten im Monat 5 50
Arbeitsposten in Sammelaufträgen 0,04 Euro/Buchung 0,05 Euro/Buchung

0,04 Euro/Buchung

Kontoführung online, schriftlich,
telefonisch
online, schriftlich, telefonisch

online, schriftlich,
telefonisch

Kontoauszüge kostenlos ins Onlinebanking-Postfach;
per Post, 1,60 Euro je Auszug

kostenlos ins Onlinebanking-Postfach;
per Post, 1,60 EUR je Auszug

kostenlos ins Onlinebanking-Postfach;
per Post, 1,60 Euro je Auszug

Sollzins für Kontokorrentkredite
(eingeräumte Kontoüberziehung)

 

7,31%* pro Jahr 8,31%* pro Jahr

8,31%* pro Jahr

GLS BankCard (Ausgabe einer Debitkarte) inklusive inklusive inklusive
GLS BusinessCard (Ausgabe einer Kreditkarte) 50,00 Euro pro Jahr 50,00 Euro pro Jahr 50,00 Euro pro Jahr

* zzgl. 3-Monats-Euribor-Monatsdurchschnittssatz: Dies ist standardmäßig der jeweils letztfestgestellte 3-Monatsdurchschnittssatz-Euribor. Regelmäßig, jeweils zum 3. eines Monats, wird der bisherige Referenzzinssatz am Konto mit dem dann gültigen Referenzzinssatz verglichen. Sofern hierbei eine Abweichung von mindestens 0,01 %-Punkten vorhanden ist, erfolgt eine Änderung der Sollzinssätze in Höhe der Abweichung (Zinsgleitklausel).

Preis- und Leistungsverzeichnis

 

Warum GLS Bank?

Weil wir ausschließlich soziale und ökologisch sinnvolle Unternehmen und Organisationen finanzieren. So gestalten wir gemeinsam mit unseren Kund*innen die Wirtschaft und Gesellschaft um.

In 2020 haben wir in wichtigen Branchen einiges bewirkt: 

  • 91,5 Prozent des Umsatzes der durch uns finanzierten Unternehmen werden durch Produkte und Dienstleistungen erzielt, die menschliche Grundbedürfnisse befriedigen
  • 3.729 zusätzliche Schul- und Kindergartenplätze, 1.437 zusätzliche Pflegeplätze in Altenpflegeheimen und betreutem Wohnen sowie zusätzlich 600 Arbeitsplätze in Behinderteneinrichtungen für Erwachsene

Alle gewerblichen Kredite veröffentlichen wir in unserer Kundenzeitschrift, dem Bankspiegel. Unser "Nachhaltigkeitsmanagement und Wirkungstransparenz" misst genau nach, wo wir bei unseren Nachhaltigkeitszielen stehen, nachzulesen ist das in unserem Nachhaltigkeitsbericht.

Mehr Infos zur GLS Nachhaltigkeit

Einfach erklärt

Was ist der GLS Beitrag?

Eine nachhaltige Bank braucht eine nachhaltige Finanzierung. Mit unseren Kund*innen haben wir vereinbart, dass ein jährlicher Betrag von 60 Euro angemessen ist für unsere einzigartige Leistung, Geld genau dahin zu bringen, wo es sozial und ökologisch positiv wirkt. Für Menschen unter 28 Jahren ist der GLS Beitrag reduziert. Jede/r zahlt den Beitrag nur einmal – egal wie viele Angebote man nutzt.

  • 0 Euro monatlich für Minderjährige
  • 1 Euro monatlich für Menschen unter 28 (oder Einkommen im Rahmen des steuerlichen Freibertrags)
  • 5 Euro monatlich ab 28 Jahren und für juristische Personen

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Was ist die GLS Mitgliedschaft?

Genossenschaft? Ja, aus Überzeugung. Unser Eigenkapital kommt nicht von den Börsen – sondern von unseren GLS Mitgliedern. Es macht besonders viel Sinn, nicht nur GLS Kund*in sondern auch GLS Mitglied zu werden. Eine GLS Mitgliedschaft lohnt sich!

  • sozial-ökologische Vorhaben ermöglichen
  • jährliche Dividende

Juristische Personen werden Mitglied mit 25 GLS Anteilen. 1 GLS Anteil kostet 100 EUR

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Fragen & Antworten

Kontovollmacht:
Mit einer Kontovollmacht berechtigt der/die Kontoinhaber*in eine weitere Person zur Verfügung über ein explizit mit der Kontonummer benanntes Konto.

Kundenvollmacht:
Mit einer Kundenvollmacht berechtigt der/die Kontoinhaber*in eine weitere Person zur Verfügung über alle aktuellen und zukünftigen Konten des Vollmachtgebers.

Es wird unterschieden zwischen:
•    Einzelvollmacht (E)
•    Gemeinschaftliche Vollmacht (A/B)
•    Auskunftsvollmacht (N)

Einzelvollmacht (E)
Bei einer Einzelvollmacht darf der/die Bevollmächtigte über das Guthaben auf dem Konto verfügen (z. B. durch Barabhebungen, Überweisungen, etc.). Auch Rechnungsabschlüsse und Kontoauszüge darf er/sie für den Kontoinhaber anerkennen oder ggf. auch reklamieren. Er/sie darf selbst jedoch keine weiteren Vollmachten erteilen, das Konto kündigen, eine Kündigung entgegennehmen, Kreditkarten für das Konto beantragen oder neue Kredite aufnehmen.

Gemeinschaftliche Vollmacht (A/B)
Für die gemeinschaftliche Vollmacht gilt dasselbe, allerdings müssen dann jeweils beide Bevollmächtigte zustimmen.

Auskunftsvollmacht (N)
Der Bevollmächtigte darf von dem/der Kontoinhaber*in frei bestimmt werden, vorausgesetzt er ist volljährig und geschäftsfähig bzw. gesetzliche/r Vertreter*in einer juristischen Person. Bei der sogenannten Auskunftsvollmacht wird der bevollmächtigten Person nur ein Auskunftsrecht gewährt.

So erteilen Sie eine Vollmacht

Privatkund*in Geschäftskund*in

Eine Vollmacht können Sie als Privatkund*in in Ihrem Onlinebanking erteilen oder telefonisch in Auftrag geben: +49 234 5797 100.

 

Onlinebanking

Als gesetzliche/r Vertreter*in (z.B. Geschäftsführer/in oder Vorstandsmitglied) sind Sie berechtigt, eine Vollmacht zu Ihrem GLS Geschäftskonto zu vergeben.
 

  1. Vollmachtsformular herunterladen
  2. Schicken Sie bitte das Formular gemäß Außenvertretung unterschrieben an uns zurück.
  3. Damit wir die Vollmachten schnell einrichten können, müssen sich die neuen Bevollmächtigten über diesen Link identifizieren 

Für Ihre Kontoeröffnung benötigen wir die Information, ob es sich um eine natürliche oder eine juristische Person handelt. 

Zu den natürlichen Personen zählen Privatpersonen, Eheleute, Lebenspartnerschaften, nichteheliche/eheähnliche Gemeinschaften, Geschwister und Einzelkaufleute. 

Zu den juristischen Personen zählen Personengesellschaften (KG, OHG, GbR), GmbH, Genossenschaften, AG, Europäische Gesellschaft, KGaA, Vereine und Partnerschaftsgesellschaften (Sozietäten).