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Vollmachten - Welche und wie?
Mit einer Kontovollmacht berechtigt der/die Kontoinhaber*in eine weitere Person zur Verfügung über ein explizit mit der Kontonummer benanntes Konto.
Es wird unterschieden zwischen:
• Einzelvollmacht (E)
• Gemeinschaftliche Vollmacht (A/B)
• Auskunftsvollmacht (N)
Bei einer Einzelvollmacht darf der/die Bevollmächtigte über das Guthaben auf dem Konto verfügen (z. B. durch Barabhebungen, Überweisungen, etc.). Auch Rechnungsabschlüsse und Kontoauszüge darf er/sie für den Kontoinhaber anerkennen oder ggf. auch reklamieren. Er/sie darf selbst jedoch keine weiteren Vollmachten erteilen, das Konto kündigen, eine Kündigung entgegennehmen, Kreditkarten für das Konto beantragen oder neue Kredite aufnehmen.
Für die gemeinschaftliche Vollmacht gilt dasselbe, allerdings müssen dann jeweils beide Bevollmächtigte zustimmen. Bei der sogenannten Auskunftsvollmacht wird der bevollmächtigten Person nur ein Auskunftsrecht gewährt.
Der Bevollmächtigte darf von dem Kontoinhaber frei bestimmt werden, vorausgesetzt er ist volljährig und geschäftsfähig.
Eine Vollmacht können Sie als Privatkund*in im Onlinebanking erteilen oder telefonisch in Auftrag geben, +49 234 5797 100.
Geschäftskunden
Als Geschäftskund*in können Sie auch Vollmachten für Mitarbeitende einrichten. Reichen Sie uns dazu bitte das handschriftlich unterschriebene Vollmachtsformular ein. Das Formular für eine Vollmacht können Sie hier herunterladen.
Damit wir das Formular annehmen können, müssen die Bevollmächtigten bereits legitimiert sein. Die einmalige Legitimation können Sie hier im GLS Identifizierungsverfahren durchführen.
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