SEPA Lastschriftmandat

SEPA-Zahlungsverkehr

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SEPA: bequem einheitlich überweisen

Ob Buchungen, Überweisungen, Lastschriftverfahren oder Kartenzahlungen in Euro - Ihre Transaktionen im SEPA-Zahlungsverkehrsraum können Sie mit uns bequem erledigen. SEPA (Single Euro Payments Area) ist ein europaweit einheitlicher Zahlungsverkehrsraum für bargeldlose Zahlungen in Euro. Er umfasst derzeit 36 Staaten.

Tipp: Nutzen Sie für Euro-Überweisungen im SEPA-Raum die kostengünstige SEPA-Überweisung und nicht die Auslandsüberweisung. Sonst wird es mit 34,50 EUR Gebühren richtig teuer.

 

Sanktionen gegen Russland

Lesen Sie unsere Informationen zu den Sanktionen gegen Russland wegen des Ukrainie-Krieges. Mehr erfahren

SEPA = EUR

SEPA-Zahlungen sind nur in Euro möglich. Zahlungen in anderen Währungen MÜSSEN Sie als Auslandszahlung erledigen.

Auslandszahlungsverkehr

Das bieten wir Ihnen für SEPA

  • effizientes, schnelles, kostengünstiges Buchen
  • exzellente Recherchefunktion für Umsatzsuche in allen ZV-Programmen und im Onlinebanking
  • Schnittstellen für Ihre Bedürfnisse in Buchhaltung und zu anderen Dienstleistern

Mehr zum Zahlungsverkehr 

 

Freigabe und Autorisierung von Zahlungen

  • moderne Verfahren, per Karte und App
  • alle Vollmachtsarten für flexibles Arbeiten im Team
  • für jedes Sicherheitsbedürfnis die richtige Lösung

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Wer gehört zu SEPA?

Neben den 27 EU-Mitgliedern – einschließlich der französischen Überseedepartements Guadeloupe, Französisch-Guayana, Martinique, Mayotte und La Réunion, der französischen Überseegebiete Saint-Barthélemy und Saint-Martin, der Ålandinseln (Finnland), der Azoren und Madeira (Portugal), der Kanarischen Inseln sowie der Exklaven Ceuta und Melilla (Spanien) – nehmen an SEPA teil: Die drei EWR-Länder Island, Liechtenstein und Norwegen sowie das nicht zur EU gehörende französische Überseegebiet Saint-Pierre et Miquelon. Weiter fallen Andorra, Monaco, San Marino, die Schweiz und Vatikanstadt sowie das Vereinigte Königreich, das britische Überseegebiet Gibraltar und die britischen Kronbesitzungen Jersey, Guernsey und Isle of Man unter das SEPA-Regelwerk.

Nicht zur EU und nicht zum Europäischen Zahlungsverkehrsraum gehören hingegen die Färöer-Inseln und Grönland (Dänemark).

Stand: 01/2023

Europakarte fuer den SEPA Zahlungsverkehrsraum

Fragen & Antworten zu Mandaten

Eine Mandatsreferenz sollten Sie nicht weiter verwenden, wenn ein Mitglied einem Mandat widersprochen hat. Diese Referenz ist womöglich bei der kontoführenden Bank gesperrt. Wenn Sie zum Beispiel die Mitgliedsnummer als Mandatsreferenz verwenden, sollten Sie diese erweitern, z.B. um einen Buchstaben oder dem Monat und Jahr des Mandats.

Ein Mandat verfällt erst 36 Monate nach Tätigung der letzen Buchung. Nicht das Datum der Unterschrift (Mandatserteilung) ist entscheidend, sondern das Fälligkeitsdatum der zuletzt gebuchten Lastschrift.

Eine SEPA-Basislastschrift kann innerhalb von acht Wochen nach Belastung an den Einreicher zurückgegeben werden, d.h. eine entsprechende Kontobelastung wird rückgängig gemacht. Ein Lastschrifteinzug ohne Mandat, d.h. eine unautorisierte Lastschrift, kann vom Zahler innerhalb von 13 Monaten nach der Kontobelastung zurückgegeben werden.

Bei der SEPA-Firmenlastschrift besteht keine Möglichkeit der Rückgabe der Lastschrift. Der Zahlungsdienstleister des Zahlers (Zahlstelle) ist verpflichtet, die Mandatsdaten bereits vor der Belastung auf Übereinstimmung mit der vorliegenden Zahlung zu prüfen.