Zahlungsverkehr mit Steuerbüros und Rechenzentren

So nutzen Sie Services von Rechenzentren

Sie übergeben Ihre Steuer, Lohn- und Gehaltsabrechnungen an ein Steuerbüro oder nutzen Services eines Rechenzentrums wie DATEV, AGENDA oder EFis?

Erfahren Sie hier, wie Sie beispielsweise DATEV einbinden können.

Ihr Steuerbüro nutzt DATEV mit Kontoinformations- und Umsatzabruf per Rechenzentrum

Eine kostenfreie Salden- und Umsatzübermittlung an die DATEV ist bis auf wenige Ausnahmen mit allen Konten möglich.

Bitte reichen Sie uns dazu das Standardformular der DATEV rechtsgültig unterzeichnet (per Mail, Fax oder Post an: GLS Gemeinschaftsbank eG, 44774 Bochum) ein.

Die Nutzung dieser Dienstleistung/Schnittstelle ist bis auf weiteres kostenfrei. Ihre Kontoinformationen werden täglich ab Freischaltung an das Rechenzentrum der DATEV geliefert. Von dort können die angeschlossenen Steuerbüros/Dienstleister die Konto- und Umsatzinformationen abrufen - eine rückwirkende Bereitstellung von Umsatzdaten ist leider nicht möglich.

Bei Bedarf können die eingereichten Sammlerbuchungen in Einzelposten angeliefert werden. Bitte vermerken Sie dies auf dem Formular (ggfs. handschriftlich).

Vom Steuerbüro /Dienstleister erstellte Zahlungen (z.B. Gehälter) über ihren Onlinebanking Zugang freigeben

Zur Freischaltung dieser Option, reichen Sie uns bitte über Ihr Onlinebanking-Postfach das unterschriebene DATEV Standardformular mit dem Vermerk "SRZ Freigabe im Onlinebanking freischalten" ein. Die Freigabe der vom Steuerbüro/Dienstleister eingereichten Zahlungen können Sie im Anschluss in Ihrem GLS Onlinebanking durchführen. Hier finden Sie eine Anleitung

Steuerbüro/Dienstleister gibt erstellte Zahlungen (z.B. Gehälter) eigenständig frei

Nur wenn Ihr Steuerbüro Buchungen eigenständig anweisen und mit einem eigenen Zugang Umsätze über FinTS/HBCI oder EBICS abfragen will, benötigt mindestens ein Verantwortlicher Ihres Steuerbüros zwingend eine eigene Vollmacht mit einem eigenen Zugang. Da die Weitergabe Ihrer persönlichen Zugangsdaten strengstens untersagt ist, sollten Sie auch eine Urlaubsvertretung bestimmen. 

DATEV selbst nutzen

Wenn Sie selbst DATEV (z.B. DATEV Unternehmen Online oder andere Produkte der DATEV ) nutzen möchten, gibt es zwei Möglichkeiten:

1. mit Ihrem bestehenden Internetbanking Zugang (mittels FinTS/HBCI und Ihrem VR-Netkey)

Die meisten Zahlungsverkehrs- und Steuerhilfeprogramme funktionieren sofort und ohne gesonderte Freischaltung mit Ihren VR-Netkey Logindaten.

Wenn Sie bereits einen funktionierenden VR-Netkey besitzen (sprich: Ihnen sind die Login-Daten bekannt, Ihre ErstPIN ist geändert und Ihr TAN-Verfahren ist aktiviert), können Sie DATEV direkt mit Ihren Zugangsdaten nutzen. Bitte beachten Sie, dass Sie hier lediglich die Umsätze der letzten 90 Tage abrufen können.

=> Sie benötigen keine gesonderte Freischaltung durch die GLS Bank.

2.  mit Ihrem EBICS Zugang (bitte EBICS Gebühren beachten)

Beantragen Sie online Ihren EBICS Zugang und informieren Sie sich über die EBICS Gebühren. Alles zu EBICS

Bitte beachten Sie:
Sie benötigen EBICS bei Aufträgen mit großen Sammlern (mehr als 1000 Posten im Sammler) und bei gemeinsamen Berechtigungen. Beim EBICS-Verfahren signieren die Berechtigten mit einer elektronischen Unterschrift und benötigen dazu einen eigenen Login (DATEV SmartCard classic / DATEV mIDentity).