GLS Auslandszahlungsverkehr

International nachhaltig

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Macht Ihr Auslandsgeschäft einfacher

  • Fremdwährung
  • Zahlungsverkehrsclearing
  • lösungsorientierte Beratung zum AZV

 

Sanktionen gegen Russland

Lesen Sie unsere Informationen zu den Sanktionen gegen Russland wegen des Ukrainie-Krieges. Mehr erfahren

 

Bei EUR besser SEPA

Nutzen Sie für die Bezahlung von Waren o.ä. in Euro im SEPA-Raum die kostengünstige SEPA-Überweisung und NICHT die Auslandsüberweisung. Sonst wird es mit 34,50 EUR Gebühren richtig teuer.

SEPA ZV

Fremdwährungskonten

Für Geschäfts- und Firmenkunden können Fremdwährungskonten interessant sein.

wir bieten Fremdwährungskonten in

  • US-Dollar (USD)
  • Britische Pfund (GBP)
  • Australische Dollar (AUD)
  • Schweizer Franken (CHF)
  • Norwegische Kronen (NOK)
  • Schwedische Kronen (SEK)
  • Kanadische Dollar (CAD)
  • Japanische Yen (JPY)

Pro Fremdwährungskonto berechnen wir eine Gebühr von 20,00 EUR pro Monat. 
Die Gebühr wird über das EUR-Girokonto abgerechnet, dieses ist bei der Eröffnung des Währungskontos anzugeben.

Durch den Wegfall der Währungsbeschaffung für eine Überweisung in Fremdwährung fällt keine abweichende Valuta an, der Auftrag wird schneller ausgeführt. Für Kund*innen, die häufiger in Fremdwährung Zahlungen auslösen oder empfangen, vermindert sich damit das Kursrisiko, denn sie können auf einen Bestand zugreifen bzw. diesen ansammeln.

Für Firmenkunden ist ein Fremdwährungskonto interessant bei Kursabsicherungen für Waren-Importe und Zahlungen in der Fremdwährung.

Dokumentärer Zahlungsverkehr

Wir unterstützen Sie professionell im dokumentären Geschäft wie Akkreditiv, Inkassi und Garantien. Ebenso bei Fremdwährungskonten für Währungssicherung beim Warenimport und Zahlungseingängen von Warenexporten. Nutzen Sie unsere lösungsorientierte Beratung. 

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VR International App

Umfassende Informationen zu Auslandsmärkten sowie Lösungen für Ihre Exporte und Importe finden Sie in der VR International App, einem Angebot der Genossenschaftsbanken.

Informieren

Fragen & Antworten

Den Zahlungsauftrag im Aussenwirtschaftsverkehr können Sie hier als "Z1-Formular" herunterladen und am PC ausfüllen und anschließend für die Unterschrift und den Versand an uns drucken. Die zweite Seite des Formulars ist für Ihre Unterlagen bestimmt.

Bei Angaben z. B. im Verwendungszweck der Überweisung ist die Kopie einer Rechnung hilfreich und kann zusammen mit dem manuellen Formular eingereicht werden. Die Spezialist*innen für die Erfassung entnehmen der Rechnung die notwendigen Informationen und nutzen diese ausschließlich für die Erfassung der Überweisung.

 

Im Onlinebanking der GLS Bank oder mit geeigneten Zahlungsverkehrsprogrammen kann eine Auslandsüberweisung ausgeführt werden.

Es gibt allerdings nur begrenzte Möglichkeiten, eventuell notwendige Informationen zu erfassen.

Alternativ können Sie das "Z1-Formular" herunterladen und am PC ausfüllen und anschließend für die Unterschrift und den Versand an uns drucken. Die zweite Seite des Formulars ist für Ihre Unterlagen bestimmt.

Bei Angaben z. B. im Verwendungszweck der Überweisung ist die Kopie einer Rechnung hilfreich und kann zusammen mit dem manuellen Formular eingereicht werden. Die Spezialist*innen für die Erfassung entnehmen der Rechnung die notwendigen Informationen und nutzen diese ausschließlich für die Erfassung der Überweisung.

 

 

Die Kosten für den Auslandszahlungsverkehr finden Sie in unserem Preis- und Leistungsverzeichnis.

Für jede Zahlung im Auslandsverkehr - ab einem Betrag von 12.500 Euro oder Gegenwert - liegt eine Meldepflicht nach § 67 Außenwirtschaftsverordnung (AWV) vor.
Die AWV-Meldepflicht besteht sowohl für eingehende wie auch für ausgehende Zahlungen.

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an die Hotline: 0800 1234 111 (entgeltfrei aus dem deutschen Festnetz) oder per E-Mail an: statistik-s21@bundesbank.de.

Weitere Informationen zum Meldewesen im Außenwirtschaftsverkehr erhalten Sie im Internet unter bundesbank.de. Hier finden Sie auch Informationen darüber, ob eine Überweisung an die Bundesbank gemeldet werden muss und auf welche Weise das möglich ist.

Die Meldung muss immer durch den Auftraggeber/die Auftraggeberin direkt bei der Bundesbank erfolgen. Weitere Informationen zum Meldewesen im Außenwirtschaftsverkehr erhalten Sie im Internet unter www.bundesbank.de.

 

Einen Auslandsscheck können Sie mit Hilfe eines Scheckeinreicherformulars zur Gutschrift einreichen. Wenn Sie keinen Scheckeinreicherbeleg haben, schicken Sie uns dazu einen formlosen, schriftlichen Auftrag, geben Sie Ihre Kontonummer an und vergessen Sie nicht, den Antrag und den Scheck (Rückseite) zu unterschreiben. Gerne können Sie auch, wenn Sie zum ersten Mal einen Scheck einreichen, bei uns Scheckeinreicherformulare mit anfordern.

Beim Verfahren "Eingang vorbehalten (E.v.)" können Sie am 11. Geschäftstag nach Einreichung des Auslandsschecks über den Betrag verfügen.

Die Kosten für Einreichungen von Auslandsschecks finden Sie in unserem Preis- und Leistungsverzeichnis.

Warum GLS Bank?

Weil zu einem nachhaltigen Unternehmen eine nachhaltige Bank gehört. Nicht nur in Deutschland. Deshalb haben wir uns mit anderen nachhaltigen Banken und Finanzdienstleistern in anderen Ländern vernetzt. So profitieren wir von den Erfahrungen anderer und setzen uns weltweit für ein nachhaltiges Finazsystem ein.

2009 haben wir zusammen mit 25 anderen Banken die Global Alliance of Banking on Values gegründet. Im Mittelpunkt der Geschäftstätigkeit der GABV Banken stehen die Grundbedürfnisse der Menschen wie Wohnen, Ernährung, Energie, Bildung, Gesundheit. In einer globalen Welt wollen wir Gerechtigkeit für alle. In 2021 hat die GABV 62 Mitglieder auf allen Kontinenten.

Mehr Infos

Mensch im Buero am Telefon aktiviert den Auslandszahlungsverkehr

Einfach erklärt

Was ist der GLS Beitrag?

Eine nachhaltige Bank braucht eine nachhaltige Finanzierung. Mit unseren Kund*innen haben wir vereinbart, dass ein jährlicher Betrag von 60 Euro angemessen ist für unsere einzigartige Leistung, Geld genau dahin zu bringen, wo es sozial und ökologisch positiv wirkt. Für Menschen unter 28 Jahren ist der GLS Beitrag reduziert. Jede/r zahlt den Beitrag nur einmal – egal wie viele Angebote man nutzt.

  • 0 Euro monatlich für Minderjährige
  • 1 Euro monatlich für Menschen unter 28 (oder Einkommen im Rahmen des steuerlichen Freibetrags)
  • 5 Euro monatlich ab 28 Jahren und für juristische Personen

Mehr erfahren

Was ist die GLS Mitgliedschaft?

Genossenschaft? Ja, aus Überzeugung. Unser Eigenkapital kommt nicht von den Börsen – sondern von unseren GLS Mitgliedern. Es macht besonders viel Sinn, nicht nur GLS Kund*in sondern auch GLS Mitglied zu werden. Eine GLS Mitgliedschaft lohnt sich!

  • sozial-ökologische Vorhaben ermöglichen
  • jährliche Dividende

Juristische Personen werden Mitglied mit 25 GLS Anteilen, 1 GLS Anteil à 100 EUR.

Anteile zeichnen

Geld ins Ausland überweisen

Thema Titel Wofür brauchen Sie das? Formulare und Infos
Ausland Außenwirtschaftsverkehr Zahlungsauftrag Mit diesem Zahlungsauftrag können Sie von Ihrem Konto auf ein Konto ins Ausland überweisen. Download (pdf | 280 KB) (Letzte Aktualisierung - 11.04.2023)
Ausland Hinweise zum Zahlungsauftrag Bitte beachten Sie unsere Hinweise zum Ausfüllen des Zahlungsauftrags Außenwirtschaftsverkehr. Download (pdf | 39 KB) (Letzte Aktualisierung - 11.04.2023)