Das sollten Sie wissen. Mehr Infos
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Das BGH-Urteil zu den AGB der Banken und seine Folgen
Warum Ihre Zustimmung jetzt wichtig ist!
Der BGH hat mit Urteil vom 27. April 2021 (Az. XI ZR 26/20) die Änderungsmechanismen in Nr. 1 Abs. 2 und Nr. 12 Abs. 5 (bei der GLS Bank Abs. 6) AGB-Banken für unwirksam erklärt. Um Klarheit über die aktuellen Entgelte und Leistungen zu erhalten, müssen Sie als Kundin oder Kunde und wir als Bank für die gesamte Geschäftsbeziehung die Entgelte gemäß dem Preis- und Leistungsverzeichnis jetzt noch einmal neu vereinbaren.
Seit dem 13.09.2022 informieren wir unsere Kund*innen in verschiedenen Tranchen über die notwendige Zustimmung. Sollten Sie noch keinen Hinweis im Onlinebanking oder einen Brief dazu erhalten haben, erhalten Sie die Informationen in den kommenden Wochen.
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Unsere allgemeinen Geschäftsbedinungen können Sie im PDF Format herunterladen. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die gesamte Geschäftsverbindung zwischen dem Kunden und den inländischen Geschäftsstellen der Bank (im Folgenden Bank genannt). Daneben gelten für einzelne Geschäftsbeziehungen (zum Beispiel für das Wertpapiergeschäft, den Zahlungsverkehr und für den Sparverkehr) Sonderbedingungen, die Abweichungen oder Ergänzungen zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthalten; sie werden bei der Kontoeröffnung oder bei Erteilung eines Auftrages mit dem Kunden vereinbart.
Zum Herunterladen
Thema | Titel | Wofür brauchen Sie das? | Formulare und Infos |
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AGB | Allgemeine Geschäftsbedingungen | Die AGB regeln die Geschäftsbeziehungen zwischen Kund*in und GLS Bank. | Download (pdf | 470 KB) (Letzte Aktualisierung - 11.04.2023) |
Preisleistungsverzeichnis | Preis- und Leistungsverzeichnis | Im Preis- und Leistungsverzeichnis sind die Preise für Dienstleistung im standardisierten Geschäftsverkehr zusammengefasst. | Download (pdf | 437 KB) (Letzte Aktualisierung - 12.06.2023) |
Fragen & Antworten
Nach den bisherigen Regelungen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen galt bei Änderungen der AGB Ihre Zustimmung als erteilt, wenn Sie uns Ihre Ablehnung zu den Ihnen mit einem Vorlauf von mindestens zwei Monaten angebotenen Änderungen vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens nicht angezeigt haben.
Mit einem Urteil vom 27. April 2021 hat der Bundesgerichtshof diesen Änderungsmechanismus für unwirksam erklärt. Die BaFin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht) hat anknüpfend an das Urteil gegenüber allen Banken ihre Erwartung erklärt, alle Kundinnen und Kunden über die Entscheidung des BGH und dessen Auswirkungen zu informieren und deren Zustimmung zu den AGB einzuholen, um die Vertragsverhältnisse im Interesse der Rechtssicherheit auf eine wirksame Grundlage zu stellen. Wir benötigen daher Ihre aktive Zustimmung zu allen Geschäftsbedingungen der Bank (Allgemeine Geschäftsbedingungen und produktbezogene Vereinbarungen), um auch zukünftig eine reibungslose Geschäftsbeziehung führen zu können.
Mit den vorgenommenen Anpassungen in unseren bestehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) setzen wir insbesondere die Anforderungen und Vorgaben zum Zustimmungsprozess aus dem BGH Urteil vom 27. April 2021 um.
Unsere regulären Entgelte für Girokonten werden wir im Vergleich zu den Ihnen aktuell berechneten Preisen trotz stark gestiegener Inflation nicht erhöhen, um unsere Kund*innen nicht zusätzlich zu belasten.
Lediglich in drei Positionen (Portokosten, formlose Überweisungen und Auslandseinsatzentgelt Kreditkarten), deren Nutzung sie selbst beeinflussen können, kommt es ab 01.04.2023 zu Erhöhungen.
Ganz einfach und bequem im Online-Banking: Loggen Sie sich hierzu im GLS Onlinebanking mit ihrem VR Netkey/ Alias und Ihrer PIN ein. Hier erscheint eine Seite für Ihre Zustimmung. Laden Sie die dort zur Verfügung gestellten Dokumente zum Lesen und zur Aufbewahrung herunter. Anschließend wählen Sie den Button „Zustimmen“. Unabhängig davon wie viele Produkte Sie bei der GLS Bank führen, müssen Sie den Prozess nur ein Mal für Ihre gesamte Kundenbeziehung durchlaufen.
Übrigens: Die heruntergeladenen Unterlagen stellen wir zusätzlich automatisch in Ihr Online-Postfach ein.
Nein, das geht leider nicht.
Wir müssen sicherstellen, dass Sie sämtliche Unterlagen, die für diese Änderung der AGB relevant sind, heruntergeladen haben. Bitte folgen Sie dem Ihnen beschriebenen Weg zur Zustimmung.
Bei den grau hinterlegten Feldern im Preis- und Leistungsverzeichnis handet es sich um eine optische Hervorhebung von Preisen, die nach unserer Auffassung vom Änderungsmechanismus betroffen sind. Angepasst werden Preise nur an drei Stellen: Portokosten für den postalischen Versand der Kontoauszüge, Auslandseinsatz von Kreditkarten in Fremdwährung sowie formlose Überweisungen bei Kontokorrentkonten. Die entsprechenden Details finden Sie in Ihren Unterlagen.
Nein, das geht leider nicht. Bitte folgen Sie den Anweisungen im GLS Onlinebanking über unsere Webseite.
Die Seite wird Ihnen so lange angezeigt, bis Sie den AGB innerhalb der vorgesehenen Fristen zugestimmt haben. Haben Sie zu einem vorherigen Zeitpunkt „Später“ ausgewählt, wird Ihnen die Seite beim nächsten Login wieder angezeigt.
Die Zustimmung zu unseren aktuell gültigen AGB und produktbezogenen Vereinbarungen ist notwendig, damit wir die Kundenbeziehung mit Ihnen auch in Zukunft in gewohnter Weise und auf einer rechtlich sicheren Grundlage weiterführen können.
Wir möchten die Zustimmung für Sie so einfach wie möglich gestalten. Sie haben daher die Möglichkeit, über die erste Seite im Online-Banking den Geschäftsbedingungen für sämtliche bei uns geführten Kundenbeziehungen durch einmaliges „Zustimmen“ gleichermaßen zuzustimmen.
Alle (Mit-)Kontoinhaber eines Gemeinschaftskontos müssen, unabhängig davon wie viele Produkte sie bei der GLS Bank führen, den Prozess einmalig für ihre gesamte Kundenbeziehung durchlaufen.
Alle gesetzlichen Vertreter eines Starter Kontos müssen, unabhängig davon wie viele Produkte der Minderjährige bei der GLS Bank führt, den Prozess einmalig für die gesamte Kundenbeziehung durchlaufen.
Ein aktiver Onlinebanking Zugang ist wichtig, um Ihre Geschäftsbeziehung bei uns effizient führen zu können. Bitte setzen Sie sich mit unserem Kundenservice in Verbindung, damit wir Ihnen helfen können, die notwendigen Zugänge anzulegen.
Als Kunde ohne aktiven Onlinebanking Zugang erhalten Sie (oder haben bereits erhalten) einen Brief mit einem personalisierten QR Code. Mit diesem können Sie Ihre Zustimmung zu den Geschäftsbedingungen erteilen. Bitte folgen Sie den Anweisungen in dem Anschreiben.
Seit dem 13.09.2022 informieren wir unsere Kund*innen in verschiedenen Tranchen über die Anpassungen unserer Geschäftsbedingungen, mit der direkten Möglichkeit zur Zustimmung.
Sie haben bis zum 01.04.2023 Zeit, diesen Prozess abzuschließen.
Nein, unser Banksystem verarbeitet Ihre Zustimmung automatisch. Eine separate Bestätigung ist nicht vorgesehen.
Nein, das geht leider nicht.
Bei Unsicherheit könnenn Sie dies bei uns erfragen.
Bei Änderungen der AGB und produktbezogenen Vereinbarungen informieren wir Sie wie auch zuvor spätestens 2 Monate, bevor diese wirksam werden sollen. Zum Wirksamwerden der Änderungen werden wir in Zukunft allerdings Ihre aktive Zustimmung benötigen. Lediglich in Ausnahmefällen, z.B. bei Anpassungen der Geschäftsbedingungen aufgrund von gesetzlichen Vorgaben, wird eine aktive Zustimmung nicht erforderlich sein.