Viele kleine Bürgschaften ernöglichen einen großen Kredit für Gemeinnützige Unternehmen

Bürgschaftsdarlehen

Das Wir macht's möglich

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Mit vielen kleinen Bürgschaften zum großen Kredit

Sozialunternehmen oder gemeinnützige Organisationen haben wertvolle Ideen oder soziale Lösungen – aber oft Schwierigkeiten bei der Finanzierung. Hier hilft eine Gemeinschaft, bei der jede/r einzelne jeweils für einen kleinen Teilbetrag bürgt. Sie als Organisation oder Initiator erhalten den gesamten benötigten Kreditbetrag direkt ausbezahlt. 

  • Darlehensvergabe auch ohne weitere Sicherheiten möglich
  • begrenztes Risiko für die einzelnen Bürg*innen (maximal 3.000 EUR je Bürgschaft)
  • maximale Darlehenslaufzeit : 10 Jahre
  • maximaler Kreditbetrag: 500.000 EUR
  • günstige Konditionen: lediglich die bei der GLS Bank anfallenden Kosten werden in Rechnung gestellt (Kostendeckungsumlage)
  • Aufbau eines mit dem Projekt sehr verbundenen Netzwerks

Bürgschaftsdarlehen ermöglichen Vorhaben, die sonst vielleicht nur schwer einen Kredit erhalten. Aktivieren Sie Ihr Netzwerk!

Schulgründung mit Bürgschaften - So funktioniert's

Zugang zu Bildung und eine Vielfalt an Lernmöglichkeiten sind die Grundlage dafür, dass aus Kindern und Jugendlichen selbstwirksame und verantwortungsbewusste Erwachsene werden. In Wirtschaft und Gesellschaft geben sie neue Impulse und neue Ideen, um die Zukunft sozial und ökologisch gerecht zu gestalten.

Deshalb unterstützen und finanzieren wir zum Beispiel die Gründung freier Schulen mit Bürgschaftskrediten. So funktioniert's:

  • Ihr Anliegen unterstützt die Vielfalt von Lernmethoden, Inklusion und andere wichtige pädagogische Anliegen
  • Sie erhalten keine staatliche Finanzhilfe während der Wartefrist
  • Mit einem Bürgschaftskredit überbrücken wir die Wartefrist
  • Eltern bürgen für das Gelingen der Schule und engagieren sich auch darüber hinaus. Hier ein Beispiel für eine Bürgschaftserklärung.
  • Die Auszahlung erfolgt jeweils in Höhe der vorliegenden Bürgschaften, verteilt über die Wartefrist.
  • Nach Ablauf der Wartefrist erhält die Schule staatliche Finanzhilfe. Zusammen mit dem Elterngeld reichen die Einnahmen aus, um das Darlehen innerhalb einer Gesamtlaufzeit von 10 Jahren zurückzuzahlen.
  • Mit der vollständigen Rückzahlung des Darlehens erlischt die Bürgschaft.

Fazit: Ohne Bürgschaft wäre die Schulgründung vermutlich nicht zu Stande gekommen.

Wir beraten Sie gerne

+49 234 5797 100

Mo. bis Do.: 08:30 - 19:00 Uhr und Freitag 08:30 - 16:00 Uhr
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