GLS Beitrag

Dein Grundpreis für die ganze Welt der GLS Angebote

Du bezahlst den GLS Beitrag nur einmal pro Jahr – ganz gleich wie viele GLS Angebote Du nutzt und unabhängig von den Kosten für die einzelnen Angebote, also zum Beispiel den Kontoführungsgebühren für ein GLS Konto. 

Höhe des GLS Beitrags

  • 0 Euro für Minderjährige
  • 12 Euro jährlich (1 Euro monatlich)
    unter 28 Jahren oder mit einem Einkommen im Rahmen des steuerlichen Freibetrags
  • 60 Euro jährlich (5 Euro monatlich)
    ab 28 Jahren und für juristische Personen

Der GLS Beitrag wird einmal jährlich als Gesamtsumme abgebucht (Januar). 

Wofür ist der GLS Beitrag?

Die GLS Bank ist eine Genossenschaft. Aber: Durch den GLS Beitrag wirst Du nicht GLS Mitglied. GLS Mitglied wirst Du, indem Du GLS Bank Anteile erwirbst

Nicht nur die GLS Mitglieder bezahlen den GLS Beitrag, sondern alle Menschen der GLS Gemeinschaft: Privatkund*innen ebenso wie Unternehmen oder andere juristische Personen und selbstverständlich auch die GLS Mitarbeiter*innen.

Der GLS Beitrag dient zur Unterstützung unseres gesellschaftlichen Wirkens, das die Genossenschaft als besondere Leistung laut Satzung erbringt. Das haben die GLS Mitglieder entschieden. Erfahre mehr darüber in § 2 in der Satzung.

Bitte beachte, dass GLS Mitglieder den GLS Beitrag immer solange bezahlen, wie sie GLS Mitglied sind. Das gilt also auch innerhalb der Kündigungsfrist der GLS Mitgliedschaft/der GLS Bank Anteile von fünf Jahren.

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Fragen & Antworten zum GLS Beitrag

Infos zum GLS Beitrag zum Herunterladen

Thema Titel Wofür brauchst Du das? Formulare und Infos
GLS Beitrag Vereinbarung zum GLS Beitrag Alle Mitglieder und Kund*innen zahlen den GLS Beitrag als Grundlage für sinnvolle Angebote und unabhängige Beratung. Download (PDF | 67 KB) (Letzte Aktualisierung - 11.03.2025)
Satzung GLS Satzung Die Satzung informiert u.a. über den Zweck der GLS Bank sowie über die Rechte und Pflichten der Mitglieder und der Gremien der Genossenschaft Download (PDF | 172 KB) (Letzte Aktualisierung - 10.10.2025)