Was ist ein Pfändungsschutzkonto?

Auf einem Pfändungsschutzkonto (P-Konto) erhältst Du für Dein Guthaben einen automatischen Basispfändungsschutz in Höhe Deines Pfändungsfreibetrages. Dabei kommt es nicht darauf an, aus welchen Einkünften dieses Guthaben herrührt. Somit genießen auch Selbstständige einen Pfändungsschutz für ihr Kontoguthaben. 

Pro Person ist bundesweit nur ein P-Konto möglich. Die Umwandlung von Gemeinschaftskonten in Pfändungsschutzkonten ist nicht möglich. Sende uns für die Umstellung in ein Pfändungsschutzkonto eine Nachricht aus Deinem Onlinebanking-Postfach. Nutze bitte den Betreff Pfändung. 

Die Erhöhung des Pfändungsfreibetrages ist bei Stellen wie der Caritas, Schuldnerberatung oder der Agentur für Arbeit möglich. Falls Du eine GLS Kreditkarte besitzt und/oder einen Dispositionskredit nutzt, wird/werden diese/r gekündigt.

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