Wann/wie wird der GLS Beitrag erhoben?

Der Einzug ist einmal jährlich am 15. Januar.

Neukund*innen bestätigen unterjährig beim Eröffnen Ihres GLS Kontos (oder anderer Dienstleistungen) die „Vereinbarung GLS Beitrag“ auf der Seite GLS Beitrag. Der Beitrag wird dann anteilig ab dem nächsten Monatsultimo gerechnet.

Für die GLS Mitglieder ist der GLS Beitrag durch einen Beschluss der Generalversammlung verbindlich.

Bitte beachtet, dass GLS Mitglieder den GLS Beitrag auch innerhalb der Kündigungsfrist der GLS Bank Anteile (fünf Jahre) bezahlen. In der Zeit erhalten GLS Mitglieder auch weiterhin die Dividende auf die GLS Bank Anteile, falls eine Dividende von der jährlich stattfindenden Generalversammlung beschlossen wird.