Was ist/war die Nachschusspflicht und bis wann gilt sie?

Im Juni 2025 stimmten auf der Generalversammlung die anwesenden GLS Mitglieder einstimmig dafür, die Nachschusspflicht abzuschaffen. Mit Eintragung der in der Generalversammlung beschlossenen Streichung der Nachschusspflicht im Genossenschaftsregister wurde am 23.09.2025 die bislang geltende Nachschusspflicht dann abgeschafft. 

Falls Du Deine GLS Bank Anteile/Mitgliedschaftsanteile am 23.09.2025 oder danach erworben hast, gibt es für Dich keine Nachschusspflicht mehr. Du musst nichts weiter beachten. 

Für alle GLS Bank Anteile, die am 23.09.2025 bereits gezeichnet waren, also vor dem 23.09.2025 gekauft wurden, gilt eine Übergangsfrist von zwei Jahren.  Innerhalb der Frist von zwei Jahren müsstest Du für Deine GLS Bank Anteile im Fall der Insolvenz der GLS Bank wie zuvor auch damit rechnen, bis zu 100 Euro je GLS Bank Anteil bezahlen zu müssen. Dies beschränkt sich auf insgesamt 50 Mitgliedschaftsanteile, Du müsstest also maximal 5.000 Euro bezahlen. 

In der gesamten Geschichte der Genossenschaftsbanken haben die Sicherungseinrichtungen noch keines ihrer Institute insolvent gehen lassen.