Kann ich jederzeit GLS Mitglied werden und GLS Anteile zeichnen?

Du kannst grundsätzlich das ganze Jahr über Mitglied werden und GLS Anteile zeichnen. Eine Ausnahme gilt nur in den sechs Wochen vor der jährlichen Generalversammlung (sog. Sperrfrist). In diesem Zeitraum lassen wir keine neuen Mitglieder zu. Die Sperrfrist stellt sicher, dass wir zur Generalversammlung den Vorgaben des Genossenschaftsgesetzes, unter anderem für eine ordnungsgemäße Beschlussfassung entsprechen können. Im Jahr 2026 gilt diese Sperrfrist vom 4. Mai bis einschließlich 7. Juni.