Wie funktioniert betriebliche Altersvorsorge?

Bei der betrieblichen Altersvorsorge (bAV)

  • a) zahlt entweder der Arbeitgeber für seine*n Arbeitnehmer*in Beiträge zur bAV oder
  • b) wandelt der/die Arbeiternehmer*in einen Teil seines/ihres Bruttogehalts in eine bAV um.

Möglichkeiten

bAV gibt es als 

  • Direktzusage: Der Arbeitgeber sagt dem/der Arbeitnehmer*in eine bestimmte Altersrente zu. Dafür bildet er Rückstellungen in der Bilanz.
  • Direktversicherung: Der Arbeitgeber schließt zugunsten des/der Arbeitnehmer*in eine Lebensversicherung ab.
  • Unterstützungskasse: Das ist eine überbetriebliche Versorgungseinrichtung, die die betriebliche Altersvorsorge (bAV) für (verschiedene) Arbeitgeber verwaltet. 
  • Pensionskasse: eine rechtlich selbstständige Versorgungseinrichtung. Sie erhält Beiträge vom Arbeitgeber und/oder dem/der Arbeitnehmer*in und zahlt daraus Rentenleistungen.
  • Pensionsfonds: Funktioniert ähnlich wie eine Pensionskasse, ist etwas freier in der Art der Kapitalanlage.

Steuern und Sozialversicherung

Sowohl arbeitgeberfinanzierte Beiträge als auch Beiträge aus Entgeltumwandlung sind bis zu bestimmten Höchstgrenzen steuer- und sozialversicherungsfrei.

Die betriebliche Altersvorsorge ist eine wichtige Ergänzung zur gesetzlichen Rente und zur privaten Vorsorge. Es ist nicht vorgeschrieben, dass bAV-Angebote soziale und/oder ökologische Aspekte berücksichtigen müssen. Wenn Du aber nicht nur an Deine Zukunft, sondern auch an die Zukunft DEiner Umwelt denkst, solltest Du auch nachhaltige bAV-Angebote für Dich in Betracht ziehen.