Wie funktioniert betriebliche Altersvorsorge?
Bei der betrieblichen Altersvorsorge (bAV)
- a) zahlt entweder der Arbeitgeber für seine*n Arbeitnehmer*in Beiträge zur bAV oder
- b) wandelt der/die Arbeiternehmer*in einen Teil seines/ihres Bruttogehalts in eine bAV um.
Möglichkeiten
bAV gibt es als
- Direktzusage: Der Arbeitgeber sagt dem/der Arbeitnehmer*in eine bestimmte Altersrente zu. Dafür bildet er Rückstellungen in der Bilanz.
- Direktversicherung: Der Arbeitgeber schließt zugunsten des/der Arbeitnehmer*in eine Lebensversicherung ab.
- Unterstützungskasse: Das ist eine überbetriebliche Versorgungseinrichtung, die die betriebliche Altersvorsorge (bAV) für (verschiedene) Arbeitgeber verwaltet.
- Pensionskasse: eine rechtlich selbstständige Versorgungseinrichtung. Sie erhält Beiträge vom Arbeitgeber und/oder dem/der Arbeitnehmer*in und zahlt daraus Rentenleistungen.
- Pensionsfonds: Funktioniert ähnlich wie eine Pensionskasse, ist etwas freier in der Art der Kapitalanlage.
Steuern und Sozialversicherung
Sowohl arbeitgeberfinanzierte Beiträge als auch Beiträge aus Entgeltumwandlung sind bis zu bestimmten Höchstgrenzen steuer- und sozialversicherungsfrei.
Die betriebliche Altersvorsorge ist eine wichtige Ergänzung zur gesetzlichen Rente und zur privaten Vorsorge. Es ist nicht vorgeschrieben, dass bAV-Angebote soziale und/oder ökologische Aspekte berücksichtigen müssen. Wenn Du aber nicht nur an Deine Zukunft, sondern auch an die Zukunft DEiner Umwelt denkst, solltest Du auch nachhaltige bAV-Angebote für Dich in Betracht ziehen.