Gibt es ein Pfändungsschutzkonto?
Ja, wir bieten ein Pfändungsschutzkonto an. Die Voraussetzung für ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto) bei der GLS Bank ist ein bereits bestehendes Girokonto. Auf Deine Anfrage kann dieses in ein Pfändungsschutzkonto umgewandelt werden. Pro Person ist bundesweit nur ein P-Konto möglich. Die Umwandlung von Gemeinschaftskonten ist nicht möglich.
Grundlage für das Pfändungsschutzkonto ist entweder das GLS Privatgirokonto oder das GLS Konto Geschäft für Selbstständige.
Wende Dich zur Einrichtung bitte direkt an unseren Kundenservice über Dein Onlinebanking-Postfach oder telefonisch +49 234 5797 100.