Gibt es ein Pfändungsschutzkonto?

Ja, wir bieten ein Pfändungsschutzkonto an. Die Voraussetzung für ein Pfändungsschutzkonto bei der GLS Bank ist ein bereits bestehendes GLS Privatgirokonto. Dieses kann auf Ihre Anfrage in ein Pfändungsschutzkonto umgewandelt werden. Pro Person ist bundesweit nur ein P-Konto möglich. Die Umwandlung von Gemeinschaftskonten ist nicht möglich. Auch als Selbständige profitieren Sie vom Pfändungsschutzkonto.