Was ist eine Vorabpauschale?
Die Vorabpauschale wurde mit dem Investmentsteuergesetz im Jahr 2018 eingeführt und betrifft hauptsächlich thesaurierende Fonds (auch ETF).
Sie sorgt dafür, dass jedes Jahr ein Mindestertrag aus der Fondsanlage versteuert wird. Sie greift bei jedem Fonds, der im abgelaufenen Jahr keine Erträge (i.d.R thesaurierende Fonds/ETF) oder weniger als den sogenannten Basisertrag ausgeschüttet hat. Es wird die positive Wertentwicklung des Jahres – maximal der Basisertrag – versteuert.
Diese Vorabpauschalen werden bei einer späteren Veräußerung des Fonds angerechnet, so dass im Jahr der Veräußerung nur noch der Teil des Gewinns (der nicht bereits durch die Vorabpauschale abgedeckt ist) versteuert werden muss.
- Der Basiszinssatz wird zum Anfang des Jahres durch die Bundesbank errechnet und festgesetzt
- Der Basisertrag ist 70% vom Basiszinssatz
- Der erste Rücknahmepreis im Jahr wird zur Berechnung herangezogen
- Der Kaufmonat wird voll angerechnet
- Ist die Wertentwicklung des Fonds im gesamten Kalenderjahr negativ gewesen, fällt keine Vorabpauschale an
- Die Kapitalertragssteuer wird direkt mit einem vorhandenen Freistellungsauftrag verrechnet. Falls kein Freistellungsauftrag erteilt wurde oder dieser nicht ausreichend ist,
wird die steuerliche Belastung automatisch dem Depot Verrechnungskonto belastet