Neue EU-Regel für Empfängernamen auf der Überweisung
Ab dem 09.10.2025 gilt in der gesamten EU: Bei Überweisungen muss der eingegebene Empfängername mit dem der IBAN übereinstimmen. Banken müssen dies prüfen, bevor sie die Überweisung freigeben. Der Name einer Privatperson muss dabei mit dem Namen im Pass übereinstimmen. Bei Unternehmen muss der korrekte Firmenname im Empfängerfeld stehen.
Die zahlende Person wird binnen Sekunden über das Ergebnis des Checks informiert und kann entscheiden, ob er/sie das Geld überweist oder nicht. Mit diesem Check soll Bezahlen noch sicherer werden. Bisher reichte für eine normale Überweisung die korrekte IBAN.
Für Menschen mit Ergänzungsausweis bedeutet es: Sie müssen nach aktuellem Stand ihren Ausweisnamen (Dead Name) nutzen. Wir sind uns der Problematik bewusst und arbeiten mit unseren Dienstleistern an einer Lösung, damit es mit dem True Name funktioniert.
Erfahre mehr zur sogenannten Empfängerüberprüfung oder auch Verification of Payee