28.09.2026

Erste Klage gegen Gentechnik-Deregulierung eingereicht

Ein breites Bündnis aus Landwirtschaft, Züchtung, Lebensmittelwirtschaft und Verbänden klagt gegen die EU-Verordnung zur Neuen Gentechnik (NGT). Wir unterstützen das und stehen mit vielen aus dem Bündnis in enger Verbindung. Die Verordnung ist seit Juni 2026 in Kraft und soll ab Juni 2028 gelten. Sie sieht vor, viele NGT-Pflanzen und ihre Produkte weitgehend von bisherigen Regeln auszunehmen.

Das Bündnis befürchtet Risiken für Gesundheit, Umwelt sowie die konventionelle und ökologische Landwirtschaft. NGT-1-Pflanzen sollen weder umfassend geprüft noch gekennzeichnet werden. Außerdem fehlen aus Sicht der Kläger wirksame Regeln gegen Verunreinigungen, etwa Abstandsregelungen oder ein Register der Anbauflächen. Dadurch könnten Saatgut, Ernten und Lebensmittel unbeabsichtigt mit gentechnisch veränderten Pflanzen vermischt werden.

Die Klage wurde beim Europäischen Gericht in Luxemburg gegen das Europäische Parlament und den Rat der EU eingereicht. Sie beruft sich unter anderem auf den Vorsorge-, Umwelt- und Verbraucherschutz sowie auf wirtschaftliche Grundrechte. Kritisiert werden außerdem mögliche Patente auf Pflanzen und Eigenschaften, die die Vielfalt in der Züchtung einschränken und den Saatgutmarkt stärker konzentrieren könnten.

Weitere Kritikpunkte sind die Annahme, NGT-1-Pflanzen seien mit konventionell gezüchteten Pflanzen gleichwertig, sowie fehlende Nachweis- und Kennzeichnungspflichten. Nach Auffassung des Bündnisses werden mögliche Folgekosten auf die Gesellschaft und gentechnikfreie Betriebe abgewälzt.

Angriffspunkte der Klage gegen die NGT-Verordnung in Kurzform:

  • Kennzeichnungspflichten für NGT-1-Pflanzen fällt weg
  • Abschaffung von vorsorgender Umweltverträglichkeitsprüfung
  • Fehlende Schutzmaßnahmen vor Kontaminationen (Standortregister und Abstandsregelungen zum NGT-1-Anbau) 
  • Lasten und Folgekosten werden der Gesellschaft und der gentechnikfreien Lebensmittelerzeugung auferlegt
  • Patentierung von Pflanzen, Produkten und Eigenschaften beschränkt die Vielfalt der Züchtung und führt zu Monopolisierung des Saatgutmarkts
  • Erwartungen in NGT-Pflanzen, wie Klimaresilienz und Schädlingsresistenz, sind Spekulationen

Anfang September hatte bereits die Slowakei eine Klage angekündigt. Diese soll in Kürze eingereicht werden. Nun sind die Unternehmen und Verbände den ersten Schritt gegangen um Verbraucher*innen auch in Zukunft die Wahlfreiheit zu sichern.